Arten der Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Glück und Unglück liegen nah bei einander und wenn es erst einmal zu einem Unglück kommt, dann kann man nur von Glück reden eine Haftpflichtversicherung sein Eigen zu nennen. Haftpflichtversicherungen gibt es in verschieden Formen, die auf ganz spezielle Gebiete abgestimmt sind. Im Grossen und Ganzen steht es Ihnen frei, ob Sie nun eine solche Versicherung abschließen möchten oder nicht. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zum Beispiel nicht gesetzlich vorgeschreiben. Doch jeder sollte über eine solche Versicherung verfügen. Ein Unglück geschieht wirklich sehr schnell und dann ist es nur gut, wenn man selbst und somit auch die Familie eventuellen Schadensersatzforderungen entgegen sehen kann. Ein gutes Beispiel ist die Räumpflicht des vor einem Wohnhaus befindlichen Bürgersteigs von Herbstlaub oder Eis und Schnee. Diese Pflicht fällt laut Gesetzt dem Hauseigentümer oder Vermieter zu. Kommt ein Passant wegen eines nicht geräumten Bürgertsteiges ins Rutschen und verunglückt, so kommt die Privathaftpflichtversicherung für alle eventuellen Schadens- und Schmerzensgeldvorderungen auf. Ihr Kind rast trotz aller Warnungen, mit dem Fahrrad auf dem Dorfplatz umher und stoßt mit einem Fußgänger zusammen, dann kommt ebenfalls die Privathaftpflichtversicherung zum Einsatz. Dies kann übrigens auch in befristeter Form zutreffen, falls der besagte Zusammenstoß während Ihres Urlaubes in Dänemark stattfinden sollte. Eine weiter, freiwillige Art der Haftpflichtversicherung ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie springt für alle von größeren Tieren, wie zum Beispiel Hunde oder Pferde, verursachten Schäden ein. Kleinere Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Ein Hund, der sich von der Leine reisst oder ein scheu gewordenes Pferd können auf der Strasse allerhand Unheil anrichten und schwere Unfälle auslösen. Dies sollte ein Tierhalter bedenken und deshalb eine solche spezielle Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Die so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert den Bauherren bei allen am und um den Bau möglicherweise auftretenden Unfällen ab. Oft ist eine solche Versicherung schon in der Privathaftpflichtversicherung mit inbegriffen, jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Wird diese überschritten, sollte eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Haftpflichtversicherung die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist bekanntlich ja die Kfz- Haftpflichtversicherung , bei der durch einen Verkehrsunfall erstandene Schadenersatzansprüche Dritter gedeckt werden. Jäger müssen wegen dem eventuellen Gebrauch von Schusswaffen ebenfalls vom Gesetzt her über eine Jagdhaftpflichtversicherung verfügen. Tags: Schusswaffen, Jagdhaftpflichtversicherung, Schadenersatzansprüche, Privathaftpflichtversicherung, Unfälle, Haftpflichtversicherung