Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Gut.

Die Berufsunfähigkeitsrente (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer krank wird und seinen Job aufgeben muss, kann vom Staat kaum Unterstützung erwarten. Mit durchschnittlich 750,-€ ist selbst der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel.

Wer hat Anspruch auf staatliche Berufs -oder Erwerbsminderungsrente?

vor 1.1.1961 geboren (Berufsunfähigkeitsrente)
Alle die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden erhalten weiter die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Nach dem 1.1.1961 geboren (Erwerbsminderungsrente)
Die volle Erwerbsminderung erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist irgendeinen Job mehr als 3 Stunden täglich überhaupt zu verrichten. Für einen Maler, welcher wegen Rückenleiden seinen Job nicht mehr ausüben kann, käme also eine Stelle als Pförtner infrage. Der Verlust Ihrer Arbeitskraft bedeutet ohne passende Absicherung Ihren Ruin.

Wer seinen Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit halten will, kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten die vereinbarte Rente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei den meisten Gesellschaften liegt eine Berufsunfähigkeit vor wenn der Versicherte voraussichtlich für eine Dauer von mindestens 6 Monaten seinen Beruf nicht mehr nachgehen kann. Weiterhin wird in der Regel auch dann geleistet, wenn man nur noch zu 50% im Stande ist, seinen Beruf auszuüben.

 

Wonach richtet sich der zu zahlende Beitrag einer Berufsunfähigkeitsrente?

  • Eintrittsalter (je früher desto besser)
  • Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
  • aktueller Gesundheitszustand
  • derzeit ausgeübter Beruf
  • bis zu welchen Endalter soll der Schutz laufen 60, 65 oder bis zum 67 Lebensjahr

Wichtig bei der Berufsunfähigkeitsrente!

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit. Die Gesellschaft verzichtet darauf den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit zu verweisen.
  • Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit nicht länger als 6 Monate.
  • Nachversicherungsgarantie / Dynamik Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Weltweiter Versicherungsschutz