Vor allem im Alter sind viele Menschen von einer körperlichen Beeinträchtigung betroffen. In diesen Fällen müssen umfangreiche Hilfestellungen zur Bewältigung des Alltags geleistet werden. Da jedoch nicht immer die eigenen Angehörigen tätig werden können, muss oftmals eine Pflegestufe beantragt werden. Bevor jedoch eine Pflegestufe erteilt werden kann, steht die Erstellung eines aussagekräftigen Pflegegutachtens stets im Vordergrund.

Warum muss ein Pflegegutachten erstellt werden?

Die Erstellung eines Pflegegutachtens wird immer dann vorausgesetzt, wenn Leistungen aus einer Pflegeversicherung bezogen werden sollen. Pflegeversicherung
Sofern die zu pflegende Person im Besitz einer gesetzlichen Pflegeversicherung ist, zeichnen sich speziell geschulte Mitarbeiter der jeweiligen Krankenversicherung für die Erstellung eines Pflegegutachtens verantwortlich. Sollte die zu pflegende Person im Besitz einer privaten Pflegeversicherung sein, übernehmen die Mitarbeiter der Medicproof GmbH die Erstellung eines Pflegegutachtens. Erst im Anschluss an die Erstellung eines Pflegegutachtens kann eine Empfehlung in Bezug auf die zu erteilende Pflegestufe ausgesprochen werden. Darüber hinaus können die jeweiligen

Mitarbeiter einen detaillierten Pflegeplan an die zuständige Pflegekasse übermitteln. Während der Erstellung eines Pflegegutachtens sollte jedoch nicht nur die zu pflegende Person anwesend sein. So empfiehlt es sich auch die Angehörigen zum Gespräch einzuladen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Erstellung eines Pflegegutachtens grundsätzlich ein Gutachter anwesend.

Wie kann man sich vorbereiten?

Sowohl die zu pflegende Person als auch die Angehörigen können sich auf die Erstellung eines Pflegegutachtens sorgfältig vorbereiten. So können bereits im Vorfeld der Erstellung alle relevanten Unterlagen vorbereitet werden. Sowohl die Krankenunterlagen als auch die ärztlichen Atteste sollten zum Zeitpunkt der Erstellung vollständig vorliegen. Nur so kann noch einmal mit Nachdruck deutlich gemacht werden, wie groß der Pflegebedarf wirklich ist. Darüber hinaus kann auch ein spezielles Pflegetagebuch geführt werden. Entsprechende Pflegetagebücher werden in der Regel kostenlos von den einzelnen Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Damit eine Empfehlung in Bezug auf die Erteilung einer Pflegestufe ausgesprochen werden kann, müssen gewisse Kriterien erfüllt werden.

Kriterien für die Einteilung in eine Pflegestufe

Die zu erfüllenden Kriterien werden entweder von der jeweiligen Pflegeversicherung oder von der Medicproof GmbH vorgegeben. So muss unter anderem überprüft werden, ob der erhobene Pflegeanspruch in einem Zusammenhang mit einem Unfall steht. Oftmals zeichnet sich auch eine Behinderung für einen Pflegeanspruch verantwortlich. Gleichzeitig muss auch der Hilfebedarf berücksichtigt werden, welcher bei der Verrichtung von alltäglichen Dingen vorliegt. Als Ermittlungsgrundlage wird stets das SGB XI verwendet. Nicht selten ist auch die Rede von eingeschränkten Kompetenzen aus dem Bereich des alltäglichen Lebens.

Wann kann eine Pflegestufe erteilt werden?

Eine Pflegestufe kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das Ausmaß einer Pflegebedürftigkeit wird grundsätzlich im Rahmen einer körperlichen Untersuchung ermittelt. Die körperliche Untersuchung kann entweder von einem ärztlichen Gutachter oder von einer Pflegekraft durchgeführt werden. In Bezug auf die körperliche Untersuchung muss jedoch auch das Umfeld der zu pflegenden Person berücksichtigt werden. Sofern ein Antrag auf eine ambulante Pflege gestellt wurde, muss die zu pflegende Person in ihrem gewohnten Umfeld untersucht werden. Nur wenn ein Antrag auf eine stationäre Pflege gestellt wurde, kann die körperliche Untersuchung in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden. Nur in den wenigsten Fällen wird auf die Durchführung einer körperlichen Untersuchung vollständig verzichtet. Sofern ein Pflegeantrag abgelehnt wird, kann seitens der Antragsteller ein Widerspruch eingereicht werden. Ein Widerspruch kann auch dann eingereicht werden, wenn Missstände in Bezug auf die gewährte Pflegestufe deutlich werden. Gemäß den Empfehlungen darf jedoch eine Einreichungsfrist von vier Wochen nicht vernachlässigt werden.