In Deutschland gibt es mehr als zwei Millionen pflegebedürftige Personen, davon werden etwa zwei Drittel zu Hause versorgt. Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen befinden sich in Pflegeheimen und Einrichtungen, in denen sie stationär versorgt werden. Die Pflegequalität in diesen Einrichtungen gibt Auskunft darüber, wie optimal diese Personen versorgt und gepflegt werden. Den Standard der optimalen Pflege gibt das Pflegeversicherungsgesetz vor, auf diesem Standard werden die erforderlichen Verträge abgeschlossen. Die Überprüfung der Pflegequalität und des Pflegestandards nimmt der Medizinische Dienst unangemeldet in den verschiedenen Einrichtungen vor, um die Lebensqualität der zu pflegenden Personen in einem hohen Maß zu erhalten. Die Überprüfung des Medizinischen Dienstes umfasst dabei stationäre Pflegeeinrichtungen genauso wie ambulante Pflegedienste.

Den Auftrag zur Überprüfung von verschiedenen Einrichtungen erhält der Medizinische Dienst von den Pflegekassen des jeweiligen Bundeslandes. Die erbrachten Leistungen der Einrichtungen und der ambulanten Pflegedienste werden mit Noten bewertet, welche Auskunft über die Pflegequalität der jeweiligen Einrichtung geben. Diese Benotung kann sowohl als Aushang in der Einrichtung als auch als Veröffentlichung im Internet nachgelesen werden. Ab dem Jahr 2011 werden alle Einrichtungen und Pflegedienste einmal jährlich geprüft und benotet.

Zur Bestimmung der Pflegequalität in den unterschiedlichen Einrichtungen werden folgende Punkte geprüft:

Für ambulante Pflegedienste gilt:

  • der Pflegezustand des Pflegebedürftigen, Haut- und den Ernährungszustand der Pflegebedürftigen wird untersucht
  • Kontrolle der vereinbarten Leistungen zur Ernährung
  • Pflegebedürftige bei Inkontinenz und erforderliche Maßnahmen
  • Überprüfung der Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
  • Wundversorgung
  • Auflistung der Kosten vor dem Leistungsbeginn
  • ständige Erreichbarkeit des Pflegedienstes
  • Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen
  • ständige Fortbildung der Mitarbeiter

Für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt:

  • Pflegezustand der Bewohner, Überprüfung von Haut- und den Ernährungszustand
  • angemessene Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
  • Anforderungen von Pflegebedürftigen mit Demenz berücksichtigen
  • Vermeidung von Druckgeschwüren und Stürzen
  • Inkontinenz-Versorgung nach Vorschrift
  • Dokumentation der verabreichten Medikamente
  • Wundversorgung nach dem aktuellem Stand
  • Freiheitseinschränkung muss nach Gesetz erfolgen
  • eigene Möbel in der Einrichtung
  • abwechslungsreiche Versorgung mit Speisen und Getränken
  • soziale Betreuung altersgemäß
  • ständige Fortbildungen der Mitarbeiter
  • angemessene Hygienemaßnahmen

Die Pflegequalität der verschiedenen Einrichtungen erleichtert die Auswahl für die Angehörigen ungemein, wenn die Unterbringung eines Familienmitgliedes ansteht. Die Pflegequalität der Einrichtung spielt dabei eine besonders große Rolle, denn die Pflegebedürftigen sollen optimal gepflegt und versorgt werden. Allerdings sollte bei der Auswahl einer Einrichtung nicht nur die Bewertung beachtet werden, eine Besichtigung verschiedener Einrichtungen oder der Erfahrungsaustausch mit Freunden und Bekannten kann helfen, die richtige Einrichtung zu finden. Die Pflegequalität wird in erster Linie von Heimbewohnern und Angehörigen wahrgenommen, deshalb sollten bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit die erbrachten Dienstleistungen auch als angemessen bewertet werden können. Zudem wird die Pflegequalität immer von der Durchführung der Pflegemaßnahmen, dem wirtschaftlichen Aspekt und der Wirksamkeit der Pflege abhängig sein. Neben der Pflege gehört auch die Versorgung der Heimbewohner mit Speisen und Getränken zu den Aufgaben der Einrichtungen, abwechslungsreiche Programme sorgen dafür, dass die Heimbewohner noch lange aktiv am Leben teilnehmen können.