Für einen Selbstständigen ist die private Vorsorge besonders wichtig. Seit der Gesundheitsreform 2009 dürfte es zwar niemanden mehr geben, der nicht krankenversichert ist, mit der Pflegeversicherung sieht das allerdings ein wenig anders aus. Hier wird von vielen Selbstständigen immer noch versucht zu sparen, auch wenn die Pflegeversicherung ebenso eine Pflichtversicherung ist, wie die Krankenversicherung. Als Selbstständiger besteht die Wahl der privaten oder freiwillig gesetzlichen Pflegeversicherung.  Weitere Informationen zur Pflegversicherung für Selbstständige erhalten Sie hier.

Notwendigkeit und Möglichkeiten der Pflegeversicherung

Selbstständige können zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Wenn sie sich gegen die gesetzliche Versicherung entscheiden, ist damit auch der Weg in die gesetzliche Pflegeversicherung verbaut. Dass der Abschluss der privaten Pflegeversicherung notwendig ist, steht außer Frage. Denn wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, besteht ohne Versicherung kein ausreichender Schutz. Es können weder Pflegemaßnahmen noch personelle Unterstützung in Anspruch genommen werden – damit steht und fällt aber auch das aufgebaute Unternehmen. Finanziell gesehen kann so etwas den Weg in die Insolvenz bedeuten.

 

Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung bietet deutlich bessere Leistungen an, als die gesetzliche Kasse. Daher lohnt es sich für einen Selbstständigen durchaus, sich mit den Leistungen vertraut zu machen und einen Vergleich vorzunehmen. Es geht immerhin nicht darum, lediglich eine Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten zu decken. Wer privat pflegeversichert ist, braucht die vollständige Unterstützung aus der Pflegekasse. Selbstständige sollten wissen, dass sie die höchsten Beiträge zahlen werden, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern lassen, denn es ist nun einmal die Gruppe der Selbstständigen, von der die höchsten Prämien gefordert werden. Die private Pflegeversicherung gliedert sich in drei verschiedene Bereiche. Zum einen gibt es diePflegetagegeldversicherung, dann die Pflegekostenversicherung und zuletzt die Pflegerentenversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung wird auf einen bestimmten Betrag festgesetzt, der in Form eines Tagegelds gezahlt wird. DiePflegekostenversicherung übernimmt im Pflegefall die Pflegekosten, die nach Abzug der Leistungen, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt würden, noch verbleiben. Abhängig ist das Maß der Kostenübernahme von dem gewählten Tarif. Die Pflegerentenversicherung zahlt eine festgesetzte Rente.  Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind ähnlich, allerdings nicht in dem hohen Maße vorhanden. Das heißt, hier muss mit starken finanziellen Einschränkungen gerechnet werden, wenn tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Ein Selbstständiger benötigt zur Risikoabsicherung natürlich noch weitere Versicherungen. Auf dem Ratgeber-Portal für Selbstständige werden diese einzelnen Versicherungen vorgestellt und auf die Notwendigkeit für den Selbstständigen bewertet.