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Kurzinfo
Der Tarif Vario ist die Pflegeversicherung der AXA nach Pflegegraden. Diese Pflegetagegeldversicherung ist ein sogenannter flexibler Tarif, das heißt Sie können ihre gewünschten Absicherungen in jedem Pflegegrad selber festlegen. Es ist allerdings zu beachten das in einem höheren Pflegegrad die gewünschte Absicherung nicht geringer als in einen niedrigen Pflegegrad sein kann. Das heißt das zum Beispiel die Absicherung in Pflegegrad 2 nicht höher als in Pflegegrad 3 sein darf.
Gesundheitsfragen AXA Pflegeversicherung Vario
1Fragen zur Person:
Größe / Gewicht
2Besteht eine anerkannte,
Behinderung / Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt?
Bitte geben Sie die jeweils ursächliche/n Diagnose/n an.
3Bestehen bei Ihnen durch einen Arzt
oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen diagnostizierte, dauerhafte oder immer wieder auftretende Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche /geistige Veränderungen oder Funktionsbeeinträchtigungen – oder ist eine medikamentöse Behandlung / Therapie / Kontrolluntersuchung durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen notwendig oder angeraten?
Nicht anzeigepflichtig sind folgende Krankheiten, wenn sie als Einzeldiagnosen vorliegen:
Akne, Allergien, Divertikulitis (Darmdivertikel), Gastritis (Magenschleimhautentzündung), Jodmangel, Migräne, Neurodermitis, Schielen, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion – die angeborene Schilddrüsenunterfunktion ist anzugeben, Sinusitis – chronische, Sodbrennen – ohne ursächliche Diagnose, Stottern, Tinnitus, Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom).
4Wurden in den letzten 5 Jahren Untersuchungen/Tests
hinsichtlich Demenz, kognitiver Beeinträchtigungen oder psychischer Erkrankungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt, oder stehen noch Untersuchungsergebnisse aus?
Abgeschlossene Untersuchungen/Tests, ohne krankhaften Befund, sind nicht anzeigepflichtig.
Achtung: Personen ab dem 66. Lebensjahr müssen bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Kosten für die Erstellung / Untersuchung werden von der AXA nicht übernommen.