BBKK Pflegetagegeldversicherung PflegePrivat Premium Plus

Kurzinfo

Beim Pflegetagegeld Tarif der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) – Pflege Privat Premium Plus handelt es sich um einen sogenannten starren Tarif. Das bedeutet Sie können nur Ihre gewünschte Absicherung für den Pflegegrad 5 selber festlegen, die restlichen Absicherungshöhen in den Pflegegraden 1-4 werden von der Gesellschaft automatisch prozentual festgelegt.

Leistungen BBKK Pflegeversicherung PflegePrivat Premium Plus

  • Bei häuslicher Pflege
    zahlt die Bayerische Beamtenkrankenkasse im Pflegegrad 1 =10%, Pflegegrad 2 =30%, Pflegegrad 3 =60% und in den Pflegegraden 4-5 =100% des vereinbarten Pflegetagegeldes von Pflegegrad 5. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob die Pflegebedürftige Person von einer Fachkraft, von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt wird.

  • Bei vollstationärer Pflege
    zahlt die BBKK Pflegeversicherung im Pflegegrad 1 =10% und in den Pflegegraden 2-5 =100% des vereinbarten Pflegetagegeldes.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Im Leistungsfall besteht für die versicherte Person eine Beitragsfreiheit, wenn für diese eine Pflegebedürftigkeit nach mindestens Pflegegrad 3 besteht.

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
    Die versicherte Person erhält eine Einmalleistung in Höhe des 100fachen Tagessatzes von Pflegegrad 5, wenn diese erstmals den Pflegegraden 2-5 zugeordnet wurde.

  • Maximales Eintrittsalter
    Das maximale Aufnahmealter der Pflegeversicherung ist das 100. Lebensjahr.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit, das heißt sollte eine Pflegebedürftigkeit direkt nach dem Abschluss einer Pflegeversicherung bestehen, kann die betroffene Person ihre vereinbarten Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

  • Dynamik
    Der Versicherer bietet bis zum 80. Lebensjahr die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre um mindestens 5% bzw. 2€ zu erhöhen. Zusätzlich besteht, solange noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, bis zum 65. Lebensjahr die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung zweimal während der Vertragslaufzeit um maximal 10% zu erhöhen.

  • Verzicht auf Kündigungsrecht
    Ja, die BBKK verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit.

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    Maximal kann ein Tagessatz von 150€ in Pflegegrad 5 versichert werden.

Gesundheitsfragen BBKK Pflegeversicherung PlegePrivat Premium Plus

1Fragen zur Person:
Größe / Gewicht

2Besteht bereits aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflegebedürftigkeit
(auch wenn noch nicht ärztlich festgestellt) oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder ist geplant oder angeraten, einen Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen?

3Besteht zurzeit oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Krankheiten?
Erkrankungen des Zentralnervensystems:
Demenz, Alzheimer, sonstige Hirnleistungsstörung, Hirntumor, Wochkoma, Parkinson-Krankheit, Chorea Huntington, Creutzfeld-Jacob, Epilepsie, infantile Zerebralparese, Amyotrophe Lateralsklerose, Muskeldystrophien, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Hemiparese / Hemiplegie, Kinderlähmung (inkl. Folgen)

Erkrankungen des Blutes:
Knochenmarkserkrankungen

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arteriosklerose, koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Gehirnblutung, Thrombosen (häufiger als dreimal in den letzten 5 Jahren)

Erkrankungen innerer Organe, Stoffwechsel:
chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Staublunge, Lungenemphysem, Mukoviszidose, Leberzirrhose, Chronische Nierenerkrankung, Diabetes mellitus („Zucker“)

Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS

Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Muskelschwund, Osteoporose, Morbus Bechterew, rheumatoide / chronische Arthritis („Rheuma“), Arthrose (mit Schmerzzuständen, Bewegungseinschränkungen)

Krebs:
Bösartige Neubildungen

Sonstige Erkrankungen:
psychische und psychiatrische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen)

4Besteht zurzeit eine Schwerbehinderung
(Grad der Behinderung mindestens 50 %) oder läuft derzeit ein Verfahren auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ist dies geplant oder angeraten?

5Zusatzfrage ab Eintrittsalter 75 Jahre
Besteht zurzeit oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Krankheiten bzw. Beschwerden?
Hinweis: Es sind jeweils nur die Diagnosen hinter dem Doppelpunkt der einzelnen Bereiche relevant.

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Herzinfarkt, Vorhofflimmern, Kammerflimmern, Bypass-Operation, Implantation Herzschrittmacher oder Defibrillator, Angina pectoris, Ischämie, transitorische ischämische Attacke (TIA), Arterienaneurysma, Karotisstenose, arterielle Verschlusskrankheit

Erkrankungen innerer Organe, Stoffwechsel:
Harninkontinenz, Harnstauungsniere, Schlafapnoe-Syndrom, Lungenentzündung (häufiger als zweimal in den letzten fünf Jahren), Gicht

Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems:
Bewegungskoordinationsstörungen, Gleichgewichtsstörung, Gehen nur mit Gehhilfen oder Rollator möglich, Angewiesensein auf Rollstuhl (auch wenn nur zeitweise), Fibromyalgie, Polyneuropathie, Schenkelhalsbruch

Erkrankungen der Augen:
Makuladegeneration, fortschreitende Erblindung

Sonstige Erkrankungen / Behandlungen:
chronische offene Wunde/n (Ulkus / Ulcera, Dekubitus), chronisches Schmerzsyndrom, Einnahme von Herzmedikamenten, Einnahme von Marcumar oder anderen Medikamenten, die zur Gerinnungshemmung oder Blutverdünnung eingenommen werden