DFV Pflegetagegeldversicherung PZV

Flexibler Tarif!

Sie wollen flexibel Ihre Absicherung für die Pflegegrade 1-5 anpassen? Dann ist der flexible Tarif DeutschlandPflege Flex der Deutschen Familienversicherung das richtige für Sie.

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Kurzinfo

Der Tarif PZV ist die Pflegeversicherung der Deutschen Familienversicherung nach Pflegegraden. Diese Pflegetagegeldversicherung ist ein sogenannter starrer Tarif. Bei dem Tarif PZV ist die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden fest von der Gesellschaft vorgegeben. Es gibt vier mögliche Tarifvarianten zu wählen, welche eine unterschiedliche Absicherungshöhe bieten. Zu wählen ist zwischen den Varianten Basis, Komfort, Premium und Exklusiv. Eine weitere Besonderheit des Tarifes ist ein Dynamikzusatzbaustein, welcher auf Wunsch dazu gebucht werden kann. Durch diesen Zusatzbaustein wird das versicherte Pflegetagegeld im Leistungsfall alle 3 Jahre um 10% erhöht.

Leistungen DFV Pflegeversicherung PZV

  • Die Leistungen der 5 Pflegegrade sind an die gesetzlichen Leistungen gebunden. Bei der Basis und Komfort Variante bekommt man ein monatliches Pflegegeld in Höhe der gesetzlichen Leistungen. Die Varianten Premium und Exklusiv leisten noch einmal das doppelte der gesetzlichen Leistungen.  Daraus ergeben sich folgende Leistungen für die 5 Pflegegrade in den 4 verschiedenen Varianten für häusliche und vollstationäre Pflege.

    Variante 1: doppelte Leistungen – Basis
    Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
    Häusliche Pflege 125 € 316 € 545 € 728 € 901 €
    Vollstationäre Pflege 901 € 901 € 901 € 901 € 901 €
    Variante 2 Komfort : doppelte Leistungen + Einmalleistung
    Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
    Häusliche Pflege 125 € 316 € 545 € 728 € 901 €
    Vollstationäre Pflege 901 € 901 € 901 € 901 € 901 €
    Variante 3 Premium: dreifache Leistungen
    Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
    Häusliche Pflege 250 € 632 € 1.090 € 1.456 € 1.802 €
    Vollstationäre Pflege 1.802 € 1.802 € 1.802 € 1.802 € 1.802 €
    Variante 4 Exklusive: dreifache Leistungen + Einmalleistung
    Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
    Häusliche Pflege 250 € 632 € 1.090 € 1.456 € 1.802 €
    Vollstationäre Pflege 1.802 € 1.802 € 1.802 € 1.802 € 1.802 €

    Bei der häuslichen Pflege wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob die Pflegebedürftige Person von einer Fachkraft, von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt wird.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Im Leistungsfall besteht für eine versicherte Person eine Beitragsbefreiung, wenn diese eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 hat.

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

    In den Absicherungsvarianten Basis und Premium (1 und 3) gibt es keine Einmalleistung. Für alle anderen Varianten gelten folgende Bestimmungen:

    Absicherungsvariante Komfort (2)
    Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bis Alter 65 in Höhe von 20.000 Euro.
    Einmalleistung bei Einstufung oder Höherstufung in den Pflegegraden je 2.000 Euro.

    Absicherungsvariante Exklusiv (4)
    Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bis Alter 65 in Höhe von 40.000 Euro.
    Einmalleistung bei Einstufung oder Höherstufung in den Pflegegraden je 4.000 Euro.

  • Maximales Eintrittsalter
    Maximal ist eine Aufnahme in den Tarif bis zum 75. Lebensjahr möglich.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit , das heißt sollte eine Pflegebedürftigkeit direkt nach dem Abschluss der Pflegeversicherung bestehen, kann die betroffene Person ihre vereinbarten Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

  • Dynamik
    Im Pflegetagegeld Tarif PZV  wird die Möglichkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres geboten, das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5% oder auf Antrag um den statistischen Verbraucherindex zu erhöhen. An der Dynamik kann die versicherte Person auch nach der Vollendung des 60. Lebensjahres teilnehmen, sofern sie vor Vollendung des 60. Lebensjahres an drei unmittelbar vorausgegangenen Versicherungsdynamiken teilgenommen hat. Wenn der zusätzliche Dynamikbaustein mit abgeschlossen wurde, erhöht sich auch im Leistungsfall das versicherte Pflegegeld, unter Aufrechterhaltung der Beitragsbefreiung, in dem jeweils eingestuften Pflegegrad alle 3 Jahre um 10%. Soweit die versicherte Person in einen anderen Pflegegrad eingestuft wird, können die bis dahin durch die Leistungsdynamik erworbenen Erhöhungen in absoluten Beiträgen auf den neuen Pflegegrad übertragen werden.

  • Verzicht auf Kündigungsrecht
    Ja die Deutsche Familienversicherung verzichtet in Tarif PZV auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit.

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    Maximal kann in der höchsten Tarifvariante die gesetzliche Leistung vervierfacht werden.

Gesundheitsfragen DFV Pflegeversicherung PZV

1Fragen zur Person:
Größe / Gewicht

2Hat die zu versichernde Person:

eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt, das Down-Syndrom, sind bei ihr Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten, stehen noch Untersuchungsergebnisse aus oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei ihr in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:

Erkrankungen des Nerven – Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Angststörung, Apallisches Syndrom, Autismus, Anpassungs- oder Belastungsstörung, Burn-Out, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Erschöpfungszustand, Essstörung, Gehirnblutung, Hypochondrische Störung, Kinderlähmung, Koma, Lähmungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Phobische Störung, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Multiples Beschwerde Syndrom, Neurasthenie, neurotische Störung, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlafapnoe, Schlaganfall, Somatisierungsstörung, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Zwangsstörung

Erkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems oder Stoffwechselerkrankungen
Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie

Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektionen
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm – und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome

Tumorerkrankungen
Gutartige Tumore des Gehirns, bösartige Tumoren, Krebserkrankungen des Blut- oder Lymphsystems?

3Ab einem Alter von 65 Jahren werden außerdem folgende Gesundheitsfragen gestellt:
Trägt die zu versichernde Person ein Körperersatzstück, eine Prothese, Gefäßstütze (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z. B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?