Übersicht der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Leistungen ab 2017

Häusliche / ambulante Pflege Vollstationäre Pflege
Durch Angehörige / Bekannte Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1 -* -* 125 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 545 € 1298 € 1262 €
Pflegegrad 4 728 € 1612 € 1775 €
Pflegegrad 5 901 € 1995 € 2005 €
*+ Entlastungsbetrag bis 125 € monatlich

Pflegegeld:

  • Wird die Pflege im ambulanten Bereich -also zu Hause von Familienangehörigen oder Laien ausgeführt, erhält der Pflegebedürftige das entsprechende Pflegegeld für die vorliegende Pflegestufe. Sollte die Pflegestufe aufgrund von Demenzerkrankung erreicht wurden sein, bekommt der Pflegebedürftige den jeweils höheren Satz.

Sachleistungen:

  • Wird die Pflege im ambulanten Bereich -also zu Hause von professionellen Pflegediensten ausgeführt, erhält der Pflegebedürftige die entsprechenden Sachleistungen für die vorliegende Pflegestufe. Sollte die Pflegestufe aufgrund von Demenzerkrankung erreicht wurden sein, bekommt der Pflegebedürftige den jeweils höheren Satz.

Leistungen stationär:

  • Wird die Pflege im vollstationären Bereich -also in einem Pflegeheim ausgeführt, erhält der Pflegebedürftige die der Pflegestufe entsprechenden stationären Leistungen.

Entscheidend für die Höhe der Leistungen ist die Art der Pflege und die vorliegende Pflegestufe, welche durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt wird.

Definition der gesetzlichen Pflegestufen

Pflegestufe I : Erheblich pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 90 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe II : Schwer pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 180 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mindestens 120 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe III : Schwerst pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 300 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mindestens 240 Minuten täglich entfallen.

Wartezeiten in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zu erhalten, muss man mindestens 2 Jahre vor Antragsstellung versichert sein.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Wer ist versichert?

Jeder der in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung besitzt ist automatisch auch dort pflegepflichtversichert. Wer also bei der AOK, IKK, BKK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist auch dort pflegepflichtversichert. Dies gilt auch für beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige wie Ehefrau und Kinder.

Wer eine private Krankenversicherung besitzt ist in der Regel auch über diese privat pflegepflichtversichert. Die Leistungen sind egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert identisch.