Neuer Tarif Dieser Tarif wird vom Münchner Verein nicht mehr angeboten.
Es handelt sich hierbei um eine Pflegezusatzversicherung nach Pflegestufen.

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Die Münchener Verein Pflegezusatzversicherung Select Care gehört aktuell zu den flexibelsten Tarifen im Pflegebereich. Hier können Sie selbst entscheiden welche Pflegestufen Sie wie hoch versichern wollen. Dank des Baukastensystems können Sie eine Beitragsbefreiung oder Demenzleistung mit anwählen oder auch nicht. Auch nicht zu verachten ist die Gesundheitsprüfung, hier werden direkt die Krankheiten abgefragt so das keine Missverständnisse entstehen können.


Neu:Seit dem 26.02.2013 ist dieser Tarif nach Pflege Bahr förderfähig.

Leistungen Münchener Verein Pflegeversicherung Select Care

Bei häuslicher Pflege
zahlt die Münchener Verein Pflegeversicherung in allen 3 Pflegestufen das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob Sie sich von einer Fachkraft oder von Ihren Angehörigen pflegen lassen.

Bei teilstationärer Pflege
zahlt die Münchener Verein Pflegeversicherung in allen 3 Pflegestufen das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld.

Bei stationärer Pflege
zahlt die Münchener Verein Pflegeversicherung in allen 3 Pflegestufen das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld.

Demenzleistung
Ja, auf Wunsch kann gegen Zusatzbeitrag eine Demenzleistung vereinbart werden.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Ja, auf Wunsch kann gegen Zusatzbeitrag bereits ab Pflegestufe 0 eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vereinbart werden.

Maximales Eintrittsalter
bis zum 70. Lebensjahr.

Wartezeit
Ja, die Wartezeit beträgt 3 Jahre. Sollte der Pflegefall während der 3-jährigen Wartezeit eintreten, erhält die versicherte Person die vertragsmäßigen Leistungen nach Ablauf der Wartezeit. Die Wartezeit entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall.

Karenzzeit
Es gibt keine Karenzzeit.

Dynamik
Ja, im Tarif Select Care Pflegezusatzversicherung kann alle 3 Jahre der Versicherungsschutz erhöht werden. Grundlage hierfür ist die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. (Erhöhung des bisherigen Beitrags um mindestens 10%, höchstens 20%) Teilnahmeberechtigt ist jede versicherte Person, deren Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht über 70 Jahre liegt. Ein Anspruch auf Dynamik besteht auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit.

Verzicht auf Kündigungsrecht
Ja der Münchener Verein verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht

Pflegeleistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen
Ja, der Versicherer leistet auch wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Suchterkrankung hervor gerufen wird.

Pflegeleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes
Auch einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus bekommt der Versicherte Pflegeleistungen.

Pflegeleistungen während einer Kur oder Rehamaßnahme
Der Versicherer leistet auch bei einer stationären Sanatoriumsbehandlung, Kur oder Rehabilitationsmaßnahme.

Geltungsbereich
Das Versicherungsverhältniss bleibt bestehen, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz verlegt. Das ist auch dann der Fall, wenn die versicherte Person nicht mehr in der deutschen gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (soziale oder private Pflegepflichtversicherung) versichert ist.

Verlegt die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als den der vorgenannten Staaten, kann die Versicherung und der Versicherungsschutz aufgrund einer gesonderten Vereinbarung fortgesetzt werden. Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherungsnehmer auf dessen Antrag hin ein entsprechendes Angebot für eine Fortsetzung der Versicherungsverhältnisses zu machen. Voraussetzung für ein solches Angebot ist, dass dem Versicherer der Antrag vor der Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zugeht.

Förderfähig nach Pflege Bahr
Ja, dieser Tarif kann mit und ohne staatliche Förderung beantragt werden.

sonstige Leistungen
24 h Pflegeplatzgarantie – Auf Wunsch vermittelt Ihnen der Münchener Verein innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Pflegefalls einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland.

Maximal versicherbare Tagessätze
Pflegestufe I   0,-€ bis 80,-€
Pflegestufe II  0,-€ bis 120,-€
Pflegestufe III 0,-€ bis 150,-€

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Ja, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird und der Versicherer einen neuen Tarif anbietet, ist ein Wechsel in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017
Der Versicherungsnehmer kann die Option innerhalb von 3 Monaten nach Information des Versicherers über die Einführung des neuen Tarifs ausüben.

Gesundheitsfragen Münchner Verein Select Care

1. Für die zu versichernde Person besteht keine Pflegebedürftigkeit und keine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von mindestens 50 und es wurde niemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt.
2. Ich bestätige, dass für die zu versichernde Person eine deutsche soziale oder private Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) besteht.
3. Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch aus Tarif 421-423, 426-428, 430, 434, 435, 439, 495 gegeben ist,
wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:
Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Kreutzfeld-Jacob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung,
Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
4. Ich bestätige, dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen folgende Beträge nicht überschreiten:bis zum Eintrittsalter von 49
30 EUR in Pflegestufe „0“,
50 EUR in Pflegestufe I,
80 EUR in Pflegestufe II sowie
120 EUR in Pflegestufe III.bis zum Eintrittsalter von 50 – 70
10 EUR in Pflegestufe „0“,
20 EUR in Pflegestufe I,
40 EUR in Pflegestufe II sowie
80 EUR in Pflegestufe III.ab einem Eintrittsalter von 71
0 EUR in Pflegestufe „0“,
0 EUR in Pflegestufe I,
0 EUR in Pflegestufe II sowie
50 EUR in Pflegestufe III.Sollten Sie höhere Tagessätze versichern wollen, geht dies natürlich auch beim Münchener Verein, allerdings wird dann ein ärztlicher Bericht angefordert.

In der Tarifvariante ohne Wartezeit fallen folgende Gesundheitsfragen an:

1. Besteht für die zu versichernde Person eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder besteht eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von mindestens 50?
2. Wurde in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung eine der nachfolgenden Erkrankungen diagnostiziert oder behandelt?
Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Kreutzfeld-Jacob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung, Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente).
3. Wurden innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor festgestellt oder behandelt?
4. Waren Sie in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung in ambulanter/stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?
Arthrose, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), Epilepsie, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Rheuma, Adipositas ab Grad III: BMI > 40.