Die Lebenserwartung in Deutschland steigt, jedoch gleichzeitig auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen, die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und daher eine Pflegeabsicherung benötigen. Durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt benötigen sie je nach Pflegestufe mehrmals am Tag oder rund um die Uhr Hilfe. Ein guter ambulanter oder stationärer Pflegedienst ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Derzeit kostet z. B. ein stationärer Pflegeplatz in Deutschland zwischen 3000 und 5000 Euro im Monat. Jedoch reichen die Höchstsätze in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in allen Pflegestufen (0-3) bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer Pflegeversorgung zu decken. Bei der Pflegestufe 3 liegt der Höchstsatz bei ca. 1500 Euro.

Gesetzliche Pflegeabsicherung bedeutet Versorgungslücke

Diese Grundversorgung kommt lediglich für einen Teil der Kosten auf und sollte daher unbedingt ergänzt werden durch eine Pflegezusatzversicherung, um diese Versorgungslücke zu schließen. Ohne diese zusätzliche Pflegeabsicherung können die entstehenden Kosten eine große finanzielle Belastung für sich und auch für die Angehörigen werden. Diese stehen somit schnell vor folgender oft aussichtslosen Situation: Der Differenzbetrag muss entweder aus eigener Tasche bezahlt, die Leistung abgespeckt oder selbst organisiert werden. Alle drei Optionen sind meist nicht mach- oder zumutbar.

Pflegezusatzversicherung notwendig

Rechtzeitig vorgesorgt mit einer ergänzenden privaten Pflegeabsicherung kann man diesem Dilemma vorbeugen. Diese sichert die Versicherten im Pflegefall in allen Pflegestufen finanziell ab. Der Versicherte legt ein Pflegegeld in individuell festgelegter Höhe fest.Jedoch ist es empfehlenswert, mit der zusätzlichen Pflegeabsicherung nicht zu lange zu warten, denn die Beiträge sind nach Altersgruppen gestaffelt. Die Absicherung in jungen Jahren ist insgesamt preiswerter als ein späterer Einstieg in die Pflegezusatzversicherung: So kann eine Pflegezusatzversicherung für eine Person mit einem Einstiegsalter von etwa 30 Jahren 20 Euro kosten. Ein Versicherter, der hingegen erst mit 60 Jahren eine Pflegeversicherung abschließt, zahlt bei selber Absicherung bereits über 100 Euro.
Zu unterscheiden sind im Rahmen der Pflegezusatzversicherungen die Pflegekostenversicherung und das Pflegetagegeld. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung die übrigen Kosten, z. B. für ein Pflegeheim. Dabei werden immer Kostennachweise verlangt.

Pflege kostet Geld!

Das Pflegetagegeld ist hingegen flexibler: Der Versicherte erhält einen festen Betrag pro Tag. Dabei kann der Versicherte frei entscheiden, ob er den Betrag für ein Pflegeheim verwenden möchte, oder ob er die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst bevorzugt. Der Versicherte kann das Geld ebenso für die Pflege durch Verwandte bzw. Freunde einsetzen, die durch das Tagegeld ihr Einkommen ersetzt bekämen.

Staatlich geförderte Pflegeabsicherung „Pflege-Bahr“

Der Gesetzgeber spricht bei der gesetzlichen Pflegeabsicherung von einer Teilkasko, die im Pflegefall lediglich eine (dürftige) Basisversorgung bietet. Daher wird seit Januar 2013 in Deutschland eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung eingeführt, „Pflege-Bahr“ genannt. Der Staat beteiligt sich mit 5 Euro am monatlichen Beitrag der staatlich geförderten Pflegeabsicherung. Der Beitrag für die Pflege-Bahr Absicherung ist vergleichsweise preisgünstig. Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft:
Die Pflegebedürftigkeit darf bei Abschluss nicht bereits eingetreten sein. Die Wartezeit beträgt 5 Jahre. Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein, ist Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung und zahlt im Monat mindestens 10 Euro selbst ein. Alle Pflegestufen sind versichert, wobei das Pflegegeld in Stufe 3 mindestens 600 Euro beträgt. Beim Pflege-Bahr erfolgt im Gegensatz zu der Pflegezusatzversicherung keine Gesundheitsprüfung. Zudem werden keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erhoben.

Kombination aus staatlich geförderter Pflege-Bahr Absicherung und Pflegezusatzversicherung

Wer die genannten Bedingungen erfüllt, kann mit Pflege-Bahr von der staatlichen Förderung profitieren. Die Pflege-Bahr Absicherung reicht jedoch alleine nicht aus, die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Daher empfiehlt sich eine Kombination aus staatlich geförderter Pflegeabsicherung und einer privaten Pflegezusatzversicherung. Während Pflege-Bahr die förderfähige Leistungshöhe gemäß Alter fest vorgibt, ist diese in gängigen Pflegezusatzversicherungen individuell wählbar. Dort besteht während der Laufzeit die Möglichkeit, die Leistung zu erhöhen. Während bei den Pflegezusatzversicherungen der Versicherte selbst entscheiden kann, ob er alle Pflegestufen absichern möchte und die Höhe des monatlichen Pflegegeldes selbst festlegen kann, hat Pflege-Bahr hier starre Vorgaben.