Union Pflegeversicherung Premium

Die Union Pflegezusatzversicherung leistet im Tarif Premium in Pflegesufe I = 30%, Pflegestufe II = 60% und in Pflegestufe III = 100% des vereinbarten Pflegegeldes.
Leistungsunterschiede zwischen ambulanter und stationärer Pflege gibt es nicht, es wird immer die vereinbarte Leistung erbracht.
Leistungen Union Pflegeversicherung Premium
Bei häuslicher Pflege
zahlt die Union Pflegeversicherung in Pflegestufe I=30%, in Pflegestufe II=60% und in Pflegestufe III=100% des vereinbarten Pflegetagegeldes. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob Sie sich von einer Fachkraft oder von Ihren Angehörigen pflegen lassen.
Bei teilstationärer Pflege
zahlt die Union Premium in Pflegestufe I=30%, in Pflegestufe II=60% und in Pflegestufe III=100% des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Bei stationärer Pflege
zahlt die Union Premium in Pflegestufe I=30%, in Pflegestufe II=60% und in Pflegestufe III=100% des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Demenzleistung
keine Leistung im Tarif Premium
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Ja, bei der Union wird im Tarif Premium ab Pflegestufe I die Versicherung beitragsfrei weitergeführt.
Maximales Eintrittsalter
bis zum 70. Lebensjahr
Wartezeit
Ja, 3 Jahre ab Versicherungsbeginn.
Karenzzeit
Es gibt keine Karenzzeit.
Dynamik
Ja im Tarif Union Premium wird alle 3 Jahre die Leistung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bzw. Pflegekosten angepasst.
Voraussetzung:
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die versicherte Person hat das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet
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die versicherte Person ist nicht Pflegebedürftig nach Pflegestufe I, II oder III
Verzicht auf Kündigungsrecht
Ja die Union Pflegezusatzversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in der Europäischen Union sowie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftraumes.
Maximal versicherbare Tagessätze
5,-€ bis100,-€
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