Kein Haushalt sollte auf eine Hausratversicherung verzichten, da sie viele unterschiedliche Risiken abdeckt. Durch ein Feuer oder eine defekte Wasserleitung können Möbel und Inventar einer Wohnung stark beschädigt oder komplett zerstört werden. Blitzschlag, Explosion, Implosion oder der Absturz eines Luftfahrzeugs führen ebenfalls zu Bränden. Hagel oder Sturm können Fenster zerstören und durch eindringendes Regenwasser Gardinen, Tapeten, Teppichbeläge oder Möbel beschädigen. Einbrecher entwenden nicht nur Gegenstände, sondern demolieren in einigen Fällen vorsätzlich Möbel, Bodenbeläge, Elektrogeräte oder anderen Hausrat. Die Hausratversicherung übernimmt daher auch Schäden bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten eine Hausratversicherung an, wobei die Versicherungsbeiträge zum Teil stark voneinander abweichen. Durch einen Versicherungsvergleich finden Verbraucher die beste Hausratversicherung. Der Vergleich wird auch von einem Versicherungsmakler durchgeführt, der die individuelle Situation des Versicherten kennt und daher die passende Hausratversicherung empfiehlt.

Die Hausratversicherung erweitern

Neben den Standardabsicherungen bieten die meisten Versicherer zusätzliche Leistungen an. Gegen Zahlung einer höheren Versicherungsprämie können die Versicherten auch diese Risiken einschließen:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag

  • Diebstahl eines Fahrrads

  • Wasserschäden durch ein Aquarium

  • Wasserschäden durch ein Wasserbett

  • Glasschäden an einem Schrank oder einem Glastisch

  • zusätzliche Versicherung für Schmuck, echte Pelze oder Kunstgegenstände

  • Besondere Versicherung für Musikinstrumente

Um zu entscheiden, welche Hausratversicherung den besten Schutz bietet, kommt es auf die Gegenstände an, die zum Hausrat eines Versicherten gehören. Auch die Größe des Haushalts und die Ausstattung der Wohnung stellen Kriterien für die Wahl der passenden Hausratversicherung dar. Die Versicherungsnehmer sollten darauf achten, den Wert ihres Hausrats nicht zu niedrig einzuschätzen, damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt.

Unterversicherung kann teuer werden

Bei Erstabschluss einer Hausratversicherung muss der Wert des kompletten Hausrats ermittelt werden. Der Versicherte sollte für jeden Raum eine Inventarliste aufstellen. Rechnungen, Quittungen und Kassenbelege helfen dabei, den genauen Wert der einzelnen Gegenstände zu erfassen. Bei Wertsachen, wie Schmuck, Gemälden oder anderen Kunstgegenständen, sollten außerdem Fotos angefertigt werden. Die Versicherten müssen jedoch beachten, dass die Versicherung im Schadensfall nicht den Anschaffungswert ersetzt, sondern den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens.

Gibt ein Versicherter einen zu hohen Wert für seinen Hausrat an, zahlt er eine überhöhte Versicherungsprämie, erhält aber vollen Schadensersatz. Gilt ein Haushalt als unterversichert, ersetzt die Versicherung im Schadensfall einen geringeren Betrag. Liegt der Wert eines kompletten Haushalts bei circa 80.000,00 Euro, die Versicherungssumme der Hausratversicherung jedoch nur bei 40.000,00 Euro, kommt es zu einer Unterversicherung von 50 %. Im Schadensfall ersetzt die Versicherungsgesellschaft daher nur die Hälfte des Wiederbeschaffungswertes der beschädigten Gegenstände.

Durch den Besuch eines Versicherungsmaklers in den eigenen vier Wänden lässt sich eine Unterversicherung vermeiden. Der Makler schätzt bei einem Erstabschluss den Wert des Hausrats und weist auf zusätzlich abzusichernde Risiken, wie Aquarien oder teure Glastische, hin. Außerdem erhält der Versicherte ausführliche Informationen über Anbieter, die auf die Einrede der Unterversicherung verzichten. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer den vollen Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder beschädigten Gegenstände, unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme. Als Richtwert zur Vermeidung einer Unterversicherung gelten 650,00 Euro je Quadratmeter Wohnraum. Bei einer Wohnung mit einer Größe von 80 m² entspricht dies einer Versicherungssumme von 52.000,00 Euro.

Diesen Ersatz leistet die Hausratversicherung

Neben dem Wiederbeschaffungswert der beschädigten Haushaltsgegenstände übernimmt die Hausratversicherung unter anderem diese Kosten:

  • Aufräumkosten für die Schadensbeseitigung

  • Bewachungskosten einer unbewohnbaren Wohnung

  • Hotelkosten, falls der Aufenthalt in der Wohnung nicht möglich ist

  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden in der Wohnung

  • Kosten für Schäden durch Nässe an Wänden, Boden und Innenanstrichen

  • Transportkosten und Lagerkosten für unbeschädigten Hausrat, der aus einer unbewohnbaren Wohnung abtransportiert werden muss

  • Kosten für ein neues Türschloss