Eine Pflegebedürftigkeit wünscht sich niemand im Alter. Da dies jedoch nicht vorhersehbar ist, ist es wichtig, sich mithilfe einer Pflegegeldversicherung gegen diesen Fall abzusichern. Da die gesetzliche Pflegeversicherung die anfallenden Kosten im Pflegefall nicht komplett abdeckt, dient eine private Pflegegeldversicherung zum finanziellen Schutz. Hiermit kann man sich selbst, aber auch die Familie vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern.
Wie funktioniert eine Pflegegeldversicherung?
Eine Pflegebedürftigkeit tritt oftmals spontan und ohne Vorankündigung ein. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Zwar ist eine eintretende Pflegebedürftigkeit im Alter wahrscheinlicher, doch auch junge Menschen kann dies durch einen Unfall oder eine Krankheit treffen. Deshalb ist die Absicherung mithilfe einer privaten Pflegegeldversicherung für jedes Alter wichtig. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, so wird, je nach Höhe der Pflegestufe, ein entsprechendes Pflegetagegeld gezahlt. Die Pflegestufen sind gestaffelt in Pflegestufe I, II und III. Die Einstufung erfolgt durch einen Arzt. Nach Einreichung der nachgewiesenen Pflegestufe wird das Pflegetagegeld direkt auf das Girokonto ausgezahlt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Pflege zu Hause oder stationär durchgeführt wird. Wichtig bei der Absicherung mithilfe einer Pflegegeldversicherung ist die Höhe des Tagessatzes. Da die monatlichen Kosten einen Eigenanteil von bis zu 2000 Euro betragen können, empfiehlt es sich, einen Mindesttagessatz von 50 Euro zu wählen. Somit erhält der Versicherte bei Pflegestufe III pro Monat 1500 Euro (50 Euro x 30 Tage) ausgezahlt. Besteht lediglich eine Pflegestufe I oder II, wird von dem Tagessatz meist ein prozentualer Anteil gezahlt.
Für wen lohnt sich eine private Pflegegeldversicherung?
Grundsätzlich sollte jeder eine Pflegegeldversicherung besitzen. Wie bereits erwähnt, kann eine Pflegebedürftigkeit jeden treffen. Viele Versicherer bieten auch Pflegegeldversicherung mit Kapitalabfindung an. Dies bedeutet, dass ein Teil des Geldes bei Nichteintritt einer Pflegebedürftigkeit an den versicherten zurückgezahlt wird. Ebenfalls möglich ist eine Kombination aus Renten- und Pflegeversicherung.