Seit dem Jahr 2008 fällt dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Aufgabe zu, Pflegeeinrichtungen in Deutschland zu überprüfen und zu bewerten. Unter dem Schlagwort „Pflege-TÜV“ ist dies als Teil der Pflegereform der Großen Koalition in der Öffentlichkeit bekannt geworden.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen veröffentlichen seit Ende 2009 die Pflegenoten für verschiedene Pflegeeinrichtungen. So kann sich jeder Interessierte ein Bild von der Qualität von Pflegediensten machen. Insbesondere für Pflegebedürftige und Angehörige soll das Notensystem die Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst erleichtern. Gleichzeitig sollen die Noten einen Anreiz dafür geben, die Pflegequalität in Deutschland insgesamt zu verbessern.
Viele Einzelbewertungen führen zu einer aus der Schule bekannten Gesamtnote für eine Einrichtung: Von der Note 1 für „sehr gut“ bis zur Note 5 für „mangelhaft“. Der MDK führt einzelne Qualitätsprüfungen durch, die den Hauptteil der Bewertungen ausmachen. Aber auch direkte Befragungen der Kunden fließen in die Note ein. So gibt es für Pflegeheime insgesamt 82 Kriterien; davon werden 64 durch den MDK geprüft, der Rest wird durch eine Befragung der Kunden ermittelt. Die ambulanten Pflegedienste werden auf der Basis von 49 Kriterien bewertet, von denen 37 durch eine MDK-Kontrolle, 12 durch Kundeninterviews festgestellt werden.
Wie erfolgt im Einzelnen die Notengebung?
Zunächst wird jedes Kriterium in einen bestimmten Bereich eingeordnet. Bei den stationären Pflegeheimen sind dies fünf Bereiche, bei den ambulanten Pflegediensten vier – es gibt dabei nur einen Bereich, der für ambulante und stationäre Institutionen gemeinsam gilt: Dies ist der medizinisch-pflegerische Bereich. Dieser Bereich ist jedoch auch der wichtigste. Auf ihm liegt ebenfalls der Schwerpunkt der Bewertung. Die Befragungen und Prüfungen erfolgen auf der Grundlage einer Skala mit Punkten von 0 bis 10. Die Einzelkriterien führen dann zu den einzelnen Noten für die Bereiche. Aus diesen Bereichsnoten wird dann wiederum eine Gesamtnote gebildet.
Nach Paragraf 115 Abs. 1a SGB XI sind die Landesverbände der Pflegekassen dafür zuständig, die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Veröffentlichung der Noten erfolgt auf Seiten wie zum Beispiel Pflegenavigator, Pflegelotse, Pflegekompass oder BKK-Pflegefinder. Allerdings sind noch nicht alle Noten einsehbar, nachdem einige Institutionen gerichtlich gegen die Veröffentlichung vorgegangen sind.
Kritik am System der Pflegenoten
Das System der Pflegenoten stößt jedoch auch auf Kritik. So hat sich bisher herausgestellt, dass zwei Drittel aller untersuchten Einrichtungen gute Gesamtbewertungen erhalten haben, obwohl Experten immer noch davon ausgehen, dass in den Heimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen weiterhin viele Mängel zu beklagen sind. Und auch die Kriterien selbst sind nicht unumstritten – zumindest, was deren Gewichtung betrifft. So zählt zum Beispiel die Lesbarkeit von Speiseplänen genauso viel wie der Schutz vor Dekubitus (Druckgeschwüren). Die Systematik der Pflegenoten wird jedoch geprüft und eventuell demnächst angepasst. Sie sollen vor allem verständlicher, vergleichbarer und übersichtlicher werden. Hilfreich bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen ist es auf jeden Fall, die Einzelnote der Einrichtung mit der Landesdurchschnittsnote zu vergleichen.