Als Sachversicherung schützt die Wohngebäudeversicherung Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen der Beschädigung ihres Eigentums. Nicht zuletzt deswegen bestehen finanzierende Banken zumindest auf einer Feuer-Versicherung, um in der Konsequenz ihre eigenen Interessen zu wahren: Würde das finanzierte Gebäude unversichert zu Schaden kommen, hätten die Kreditnehmer nicht nur die laufenden Raten zu bezahlen, sondern zusätzlich die Reparatur oder Wiederherstellung zu finanzieren – das Risiko eines Kreditausfalls würde erheblich steigen.
Verschiedene Formen der Wohngebäudeversicherung
Die gängigste Form der Wohngebäudeversicherung ist die zum gleitenden Neuwert: Die Ausgangsbasis zur Berechnung bildet dabei der Wert von 1914, der rechnerisch anhand der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes ermittelt wird. Alternativ kann auch der umbaute Raum herangezogen werden. Dieser Wert wird mit Hilfe des Baupreis-Index an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Der gleitende Neuwertfaktor dient hingegen im Zusammenspiel mit dem Beitragssatz zur Berechnung der Versicherungsprämie. Damit wird der Versicherungsnehmer jederzeit in die Lage versetzt, sein Haus zu den aktuellen Baupreisen neu erstellen lassen zu können.
Sollte das Gebäude allerdings nicht bereits älter sein und Abnutzungen aufweisen, bieten die Versicherer nur noch die Absicherung zum Zeitwert oder im Extremfall zum gemeinen Wert an. Dabei werden erhebliche Abzüge im Wert und damit bei der Höhe der Entschädigung vorgenommen.
Schon die Wertermittlung sollte korrekt erfolgen, sie stellt die Grundlage für eine optimale Entschädigung im Leistungsfall dar. Um hier keine Risiken einzugehen, empfiehlt sich die Einbindung eines kompetenten Ansprechpartners
Versicherte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung
Das sollten Sie absichern:
Ebenso wichtig ist die Absicherung der relevanten Gefahren: Die Feuerversicherung war nicht ohne Grund über viele Jahrzehnte eine Pflichtversicherung, zu groß sind die Schäden, die vor allem beim Löschen eines Brandes an Gebäuden verursacht werden. Die Entschädigung aus der Gebäudeversicherung sollte also dafür ausreichen, dass auch alle Folgeschäden, wie beispielsweise die Kontaminierung des Erdreiches oder Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten, umfassend abgedeckt sind.
Leitungswasser- und Sturmschäden gehören selbstverständlich in die gängigen Deckungskonzepte, die zur Wohngebäudeversicherung angeboten werden. Allerdings variieren die Angebote hinsichtlich des Versicherungsumfangs erheblich am Markt – nicht immer werden alle Einschlüsse benötigt, dafür fehlen eventuell die, die für Sie interessant wären. Hier sind detaillierte Risikoerhebungen notwendig, die einen fundierten Vergleich ermöglichen.
Das Thema Elementarschäden wird angesichts der sich häufenden Naturkatastrophen immer wichtiger, lässt sich aber nicht in allen Regionen zufriedenstellend lösen. Liegen nämlich bereits einschlägige Schadenstatistiken vor, lehnen Versicherungsgesellschaften diesen Versicherungsschutz ab oder übernehmen ihn nur zu erschwerten Bedingungen. Ihr Versicherungsmakler kann auf den Versicherungsmarkt zugreifen und das für Ihren Bedarf geeignete Angebot herausfiltern.
Preis und Leistung entscheidend für Wohngebäudeversicherung
Es reicht nämlich nicht aus, den billigsten Anbieter zu ermitteln. Es geht vielmehr um das optimale Verhältnis von Preis und Leistung, das Ihnen die größten Vorteile eröffnet. Dabei spielen neben den Versicherungsbedingungen und den Konditionen auch andere Aspekte wichtige Rollen. So kann Ihr Versicherungsmakler einschätzen, welche Versicherungsgesellschaften sich bereits im Schadensfall als konstruktive Partner erwiesen haben und bei welchen mit Problemen zu rechnen ist.
Darüber hinaus können sich spezielle Deckungskonzepte, die auf Rahmenverträgen beruhen, als clevere Alternative erweisen: Hier werden die Interessen der Versicherungsnehmer gebündelt, um schon aufgrund der großen Anzahl der Verträge zum Risikoausgleich und damit komfortablen Bedingungen und Konditionen zu führen. Allerdings hängt die Entscheidung von den konkreten Voraussetzungen und Ansprüchen ab.