Pflegezusatzversicherung: Mehr Spielraum, wenn Sie Hilfe brauchen

Wer später Unterstützung braucht, möchte gut versorgt sein – und selbst mitentscheiden können.
Eine Pflegezusatzversicherung hilft, den finanziellen Spielraum dafür zu schaffen.

Hier erfahren Sie, worauf es ankommt:

  • Was die Pflegezusatz­versicherung leistet – zu Hause und im Pflegeheim.
  • Wie Sie Ihre Pflegelücke einschätzen – mit einem einfachen Rechenbeispiel.
  • Worauf es beim Vergleich ankommt – damit Beitrag und Leistung zu Ihnen passen.
Ein älteres Paar sitzt auf einer Gartenbank und lächelt sich an.

Erst verstehen, dann vergleichen: Finden Sie heraus, welche Absicherung zu Ihrer Lebenssituation und Ihrem Budget passt.

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Ein Paar sitzt auf einem Sofa und schaut gemeinsam auf einen Laptop. Der Mann hält eine Karte in der Hand.

Was leistet eine Pflegezusatzversicherung?

Kurz erklärt: Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung ergänzt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung. Im versicherten Pflegefall zahlt sie je nach Vertragsart einen vereinbarten Geldbetrag oder erstattet versicherte Pflegekosten. Entscheidend sind die Tarifbedingungen und der Pflegegrad.

Für Ihre Entscheidung zählt vor allem: Welche Unterstützung möchten Sie sich leisten können?

Zu Hause bleiben

Zusätzliches Geld kann helfen, Unterstützung im Haushalt oder Betreuung zu finanzieren und den Alltag zu Hause zu erleichtern.

Pflege finanzieren

Eine passende Versicherungsleistung kann den Eigenanteil im Pflegeheim verringern und Ihre laufenden Einnahmen ergänzen.

Angehörige entlasten

Finanzieller Spielraum erleichtert es, Hilfe einzukaufen und die Versorgung gemeinsam zu organisieren.

Wichtig: Eine Versicherung organisiert nicht automatisch einen Pflegeplatz oder Personal. Sie unterstützt finanziell im vereinbarten Umfang. Ob das Ihre Kosten vollständig deckt, hängt von Ihrem tatsächlichen Bedarf ab.

Wie groß ist Ihre persönliche Pflegelücke?

Die Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Im Heim verbleiben unter anderem Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sowie ein pflegebedingter Eigenanteil.

Die Zuschläge der Pflegekasse beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil – nicht auf die gesamte Heimrechnung. Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Ein Beispiel macht den Bedarf greifbar

Fiktive Monatsrechnung für einen Heimaufenthalt Betrag
Verbleibende Heimkosten nach Leistungen und Zuschlägen der Pflegepflichtversicherung 3.200 €
Eigene Mittel, die nach anderen notwendigen Ausgaben verfügbar sind − 1.700 €
Monatliche Finanzierungslücke 1.500 €

Eine Zusatzleistung von 1.500 Euro würde diese Beispiellücke schließen – wenn der Tarif im tatsächlich vorliegenden Pflegegrad bei stationärer Pflege diesen Betrag zahlt.

Rechnen Sie deshalb nicht automatisch mit der gesamten Rente. Persönliche Ausgaben, laufende Verpflichtungen und der gemeinsame Haushalt müssen weiter finanziert werden. Bereits berücksichtigte Leistungen der Pflegekasse dürfen Sie nicht erneut abziehen.

Bei Pflege zu Hause anders rechnen

Notieren Sie, welche Unterstützung erforderlich wäre und was Pflegedienst, Betreuung oder Haushaltshilfe kosten würden. Berücksichtigen Sie die dafür nutzbaren Leistungen der Pflegekasse.

Unser Tipp:

Besprechen Sie Hilfe durch Angehörige vorher. Planen Sie nicht selbstverständlich damit,
dass Ihre Familie dauerhaft und unbezahlt alle Aufgaben übernehmen kann.

Pflegetagegeld, Pflegekosten oder Pflegerente?

Hinter der Pflegezusatzversicherung stehen drei unterschiedliche Vertragsarten. Die wichtigste Frage lautet: Möchten Sie Geld flexibel verwenden oder bestimmte Kosten erstattet bekommen?

Pflegetagegeld

Sie erhalten im versicherten Pflegefall einen vereinbarten Geldbetrag, den Sie frei verwenden können.

Darauf achten: Wie hoch ist die Auszahlung je Pflegegrad – und unterscheidet sie sich bei Pflege zu Hause und im Heim?

Pflegekostenversicherung

Die Versicherung erstattet versicherte Pflegekosten nach den vereinbarten Tarifregeln.

Darauf achten: Welche Kostennachweise sind erforderlich? Welche Erstattungsgrenzen gelten und wie wird Angehörigenpflege berücksichtigt?

Pflegerentenversicherung

Sie erhalten im versicherten Pflegefall eine vereinbarte Rente, die Ihnen zur freien Verfügung steht.

Darauf achten: Wie definiert der Vertrag den Pflegefall und welche Leistungen sind garantiert?

Für Ihren Vergleich: Stellen Sie zuerst Angebote derselben Vertragsart gegenüber. Eine frei verfügbare Geldleistung und eine Kostenerstattung lassen sich nicht allein anhand des Monatsbeitrags vergleichen.

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Die kurze Antwort

Einen einheitlichen Beitrag gibt es nicht. Maßgeblich sind insbesondere Eintrittsalter, gewünschte Leistungen und bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung der Gesundheitszustand. Ein Preis ist deshalb erst zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang aussagekräftig.

Vergleichen Sie Angebote für dieselbe Person mit derselben gewünschten Absicherung. Ein niedriger Beitrag hilft wenig, wenn im benötigten Pflegegrad ein großer Teil Ihrer Lücke offenbleibt.

Passt der Beitrag auch später?

Bei Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen sind unter den geltenden Voraussetzungen spätere Beitragsanpassungen möglich. Prüfen Sie deshalb, ob Sie den Schutz auch mit Ihrer erwarteten Rente und einem höheren Beitrag finanzieren könnten. Rechtsgrundlage: § 203 VVG

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Beantworten Sie die schriftlich gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb der abgefragten Zeiträume. Bei unklaren Diagnosen oder Behandlungsdaten helfen Patientenunterlagen. Fehlerhafte Angaben können je nach Umständen den Versicherungsschutz gefährden.

Ein früher Einstieg kann einen niedrigeren Anfangsbeitrag ermöglichen. Gleichzeitig zahlen Sie länger Beiträge. Entscheidend ist, ob der Vertrag zu Ihrem Bedarf und Ihrer gesamten Vorsorge passt.

Pflegezusatzversicherung vergleichen: Diese Leistungen zählen

Beginnen Sie mit Ihrer errechneten Pflegelücke. Prüfen Sie anschließend bei jedem Angebot diese fünf Punkte:

  • Leistung je Pflegegrad: Welche Eurobeträge zahlt der Tarif in Pflegegrad 1 bis 5?

  • Zu Hause und im Heim: Unterscheiden sich die Leistungen? Wie ist Angehörigenpflege berücksichtigt?

  • Leistungsvoraus­setzungen: Welche Nachweise und gegebenenfalls Wartezeiten gelten?
  • Beitrag im Pflegefall: Müssen Sie weiterzahlen oder greift eine Beitragsbefreiung?
  • Spätere Anpassung: Kann die Leistung erhöht werden? Ist dafür eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich?

Gleiche Höchstleistung, unterschiedliche Hilfe

Zwei Tarife können mit derselben Höchstleistung werben und im konkreten Pflegefall sehr unterschiedlich zahlen.

Beispiel: Pflegegrad 3 zu Hause

Tarif A

Beworbene Höchstleistung pro Monat

1.500 €


Auszahlung in Pflegegrad 3

450 €

Tarif B

Beworbene Höchstleistung pro Monat

1.500 €


Auszahlung in Pflegegrad 3

1.050 €

Ihre Vergleichsfrage: „Welcher Betrag steht mir im jeweiligen Pflegefall nach einem gegebenenfalls weiterlaufenden Versicherungsbeitrag tatsächlich zur Verfügung?“

Jetzt die Anbieter einer Pflegezusatz­versicherung vergleichen!

Hinweis: Im Vergleichsergebnis haben Sie bei jedem Tarif über den Button „Tarif anpassen“ die Möglichkeit diesen individuell zu verändern.

Häufige Fragen

Was Sie zur Pflegezusatzversicherung wissen sollten.

Sie kommt infrage, wenn Sie eine mögliche Pflegelücke absichern möchten und die Beiträge dauerhaft tragen können. Beziehen Sie Ihre Rücklagen, laufenden Verpflichtungen und übrige Vorsorge in die Entscheidung ein.

Ein pauschales Idealalter gibt es nicht. Ein früher Abschluss kann beim Anfangsbeitrag Vorteile haben. Prüfen Sie trotzdem zuerst, welche Leistung Sie benötigen und welchen Beitrag Sie langfristig finanzieren können.

Ja. Förderfähige Pflege-Bahr-Tarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. Die Wartezeit darf höchstens fünf Jahre betragen. Vergleichen Sie die Leistungen mit Ihrer Pflegelücke, die Förderung allein entscheidet nicht über die Eignung.

Beim Pflegetagegeld kann die vereinbarte Geldleistung auch für Unterstützung durch Angehörige verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der versicherte Pflegefall vorliegt. Prüfen Sie die Leistungen für häusliche Pflege und die jeweiligen Tarifbedingungen.

Prüfen Sie auch die übrigen Pflegegrade. Innerhalb desselben Pflegeheims ist der pflegebedingte Eigenanteil bei Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich gleich. Eine niedrige Zusatzleistung in Pflegegrad 2 kann deshalb eine erhebliche Lücke lassen.

Orientieren Sie sich an den verbleibenden Pflegekosten abzüglich Ihrer dafür verfügbaren Mittel. Im Beispiel auf dieser Seite fehlen monatlich 1.500 Euro. Ihre persönliche Lücke kann anders ausfallen. Rechnen Sie häusliche und stationäre Pflege getrennt durch.

Lassen Sie vor einer Änderung prüfen, welche Möglichkeiten Ihr Vertrag vorsieht. Eine Leistungsreduzierung kann den Beitrag senken, verringert aber den Schutz. Klären Sie auch, unter welchen Bedingungen sich die Absicherung später wieder erhöhen lässt.

Unser Pflegeportal: Wissen, das weiterhilft

Sie möchten sich ausführlicher mit Ihrer Pflegevorsorge beschäftigen? Auf unserem Fachportal zur Pflegezusatzversicherung finden Sie umfangreiche Informationen – von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu den verschiedenen Formen der privaten Absicherung.

Lernen Sie Anbieter und Tarife kennen und erfahren Sie, worauf es bei Leistungen, Beiträgen und Gesundheitsfragen ankommt. Auch bei Vorerkrankungen hilft Ihnen das Portal bei der Orientierung: Mit Informationen zu versicherbaren Erkrankungen und einem Krankheitsfilter können Sie mögliche Absicherungswege näher eingrenzen.

So können Sie einzelne Fragen vertiefen und sich gezielt auf die Auswahl eines passenden Tarifs vorbereiten.