Arten der Vorsorge

Die Pflegeversicherung ist, ebenso wie die Krankenversicherung, eine gesetzliche Pflichtversicherung. Jeder Bürger muss sich pflegeversichern, und umgekehrt hat er einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung angegliedert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit denen zur Krankenversicherung erhoben und monatlich an die betreffende Krankenkasse bezahlt. Es ist hinlänglich bekannt und auch ein gesellschaftliches Dauerthema, dass die gesetzliche Pflegefinanzierung weder jetzt noch zukünftig die anfallenden Pflegekosten deckt. Die Situation ist mit der bei der gesetzlichen Altersrente vergleichbar. In beiden Fällen ist es ratsam, frühzeitig private Zusatzversicherungen abzuschließen, um eine spätere staatliche Hilfe durch Transferzahlungen zu vermeiden. Diese Hilfe ist subsidiär, also nachrangig. Sie wird erst dann gezahlt, wenn sich der Betreffende nicht mehr aus eigener finanzieller Kraft helfen kann. Das ist dann der Fall, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden ist und das laufende Einkommen die Kosten nicht deckt.

Was ist eine Pflegefinanzierung

Pflegefinanzierung bedeutet in diesem Falle, einer solchen Situation vorzubeugen. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung müssen einige weitere, und zwar private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden. Eine Tarifvariante, die Pflegetagegeldversicherung, wird staatlich gefördert. Als Pendent zur Riester-Rente bei der Altersversorgung wird sie umgangssprachlich Pflege-Bahr genannt. Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, kurz PNG wird eine private Pflegetagegeldversicherung mit einem monatlichen Zuschuss von fünf Euro gefördert, wenn der Pflegeversicherungsbeitrag mindestens zehn Euro beträgt. Auf Pflege-Bahr besteht bis auf ein, zwei gesundheitsbedingte Ausnahmen ein Rechtsanspruch. Versicherungsgesellschaften, die Pflege-Bahr anbieten, können Aufnahmeanträge nicht ablehnen. Risikozuschläge oder Leistungseinschränkungen sind nicht möglich. Damit können sich auch Antragsteller mit gesundheitlichem Handicap versichern und ihre eigene Pflegefinanzierung deutlich verbessern.

Antrag auf Pflegegeld GENEHMIGT

Pflege-Bahr als einer von mehreren Teilbereichen der Pflegefinanzierung ist vom Leistungsumfang her absichtlich begrenzt. Zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ist diese Pflegefinanzierung, je nach Pflegestufe und Pflegeintensität, nach wie vor nicht ausreichend hoch. Es ist also noch eine weitere private Pflegezusatzversicherung notwendig. Sie wird nicht gefördert, sondern vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt. Hier kann er aus den drei Angeboten Pflegerenten-, Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung auswählen. Die zukünftig notwendige Pflegefinanzierung lässt sich im Einzelfall recht genau ermitteln. Unter Einbeziehung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie von Pflege-Bahr verbleibt bis zur hundertprozentigen Pflegefinanzierung ein ungedeckter Restbedarf. Der wird über das dritte Standbein, die private ungeförderte Pflegezusatzversicherung, finanziert.

Die Lücke in der Pflegefinanzierung zwischen dem späteren Pflegebedarf und der zu erwartenden Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung muss auf jeden Fall privat geschlossen werden. Das Angebot der staatlichen Förderung von Pflege-Bahr sollte angenommen, buchstäblich mitgenommen werden. Damit ist allerdings die Pflegefinanzierung noch nicht abgeschlossen. Erst mit einer weiteren privaten Pflegezusatzversicherung ist eine Pflegefinanzierung rundum sicher.
Auch für die Pflegefinanzierung gilt der Grundsatz, dass die Versicherungsbeiträge umso geringer sind, je früher die private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. Wer über sein Einkommen und Vermögen im späteren Pflegealter eigenständig entscheiden möchte, der muss in den Jahren und Jahrzehnten vorher für die eigene Pflegefinanzierung Sorge tragen, der muss vorsorgen.