Die Pflegekostenversicherung ist unter den Pflegezusatzversicherungen die preisgünstigste Variante. Im Gegensatz zu einer Pflegetagegeld- oder einer Pflegerentenversicherung müssen Sie hier allerdings der Versicherung einen Nachweis über die entstandenen Kosten erbringen. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlichen Restkosten, welche nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung noch offen sind. Problematisch ist diese Art der Versicherung bei Pflege von Familienangehörigen oder Bekannten da hier keine Rechnungsstellung erfolgt. Da die meisten Menschen heute noch nicht wissen von wem und wo Sie sich in 10, 20 oder gar 30 Jahren pflegen lassen, ist die Wahl einer Pflegetagegeldversicherung wohl sinnvoller. Die Pflegetagegeldversicherung ist im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung nicht zweckgebunden, hier kann die versicherte Person selbst entscheiden für was das Geld eingesetzt werden soll.
Egal ob Pflege durch Familienangehörige, ambulanter Dienst oder vollstationäre Pflege die Pflegetagegeldversicherung zahlt die vereinbarte Summe. Entscheidend für die Auszahlung aus einer Pflegetagegeldversicherung ist einzig und allein die jeweilige Pflegestufe.