SDK Pflegetagegeldversicherung PG

Kurzinfo

Beim Pflegetagegeld Tarif PG der SDK handelt es sich um einen sogenannten flexiblen Tarif. das bedeutet Sie können Ihre gewünschten Absicherungen für die Pflegegrade 1-5 individuell festlegen. Es ist allerdings zu beachten das in einem höheren Pflegegrad die gewünschte Absicherung nicht geringer als in einen niedrigen Pflegegrad sein kann. Das heißt zum Beispiel die Absicherung in Pflegegrad 2 nicht höher als in Pflegegrad 3 sein darf. Zusätzlich bietet die SDK in ihrem Tarif PG noch einen Zusatzbaustein für eine Dynamik und den Zusatzbaustein PGU an. Mit dem PGU Baustein kann eine Einmalleistung infolge eines Unfalls bei erstmaligen Eintritt in mindestens Pflegegrad 2 vereinbart werden. Mit dem Dynamikbaustein kann die Dynamik auch über das 70. Lebensjahr hinaus weiter durchgeführt werden.

Leistungen SDK Pflegeversicherung PG

  • Bei häuslicher Pflege
    zahlt die SDK Pflegeversicherung PG in allen 5 Pflegegraden das jeweils für den Pflegegrad festgelegte Pflegetagegeld. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob die pflegebedürftige Person von einer Fachkraft, von Laien oder Angehörigen gepflegt wird.

  • Bei vollstationärer Pflege
    zahlt die SDK Pflegeversicherung in allen 5 Pflegegraden das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Liegt für die versicherte Person mindestens eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 vor, so ist diese von der Beitragszahlung befreit.

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
    Eine Einmalleistung im Leistungsfall ist in der Pflegetagegeldversicherung SDK PG nicht abgesichert. Mit dem PGU Baustein kann man eine Einmalleistung infolge eines Unfalles bei erstmaligen Eintritt in mindestens Pflegegrad 2 zusätzlich vereinbaren.

  • Maximales Eintrittsalter
    Maximal ist eine Aufnahme bis zum 65. Lebensjahr möglich.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit, das heißt sollte eine Pflegebedürftigkeit direkt nach dem Abschluss einer Pflegeversicherung bestehen, kann die betroffene Person ihre vereinbarten Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

  • Dynamik
    Der Versicherer bietet die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dabei kann die versicherte Person die Leistungen alle zwei Jahre um 5% erhöhen, vorausgesetzt diese hat das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet. Zu beachten ist, macht der Versicherungsnehmer dreimal unmittelbar nacheinander von der Dynamik keinen Gebrauch, erlischt sein Recht auf weitere Erhöhung. Mit dem Dynamikzusatzbaustein kann diese auch über das 70. Lebensjahr hinaus genutzt werden. Auch im Leistungsfall hat die pflegebedürftige Person das Recht weiter Gebrauch von der Dynamik zu machen.

  • Verzicht auf Kündigungsrecht
    Ja, die SDK verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Bestimmungen des Aufenthaltslandes eine Fortführung nicht zulassen oder der Versicherer hierfür einer besonderen Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb bedarf. Das Versicherungsverhältnis endet in diesen Fällen zu dem Zeitpunkt, in dem der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde.

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    Bis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren kann maximal ein Monatssatz von
    Pflegegrad 1 bis 1000 Euro
    Pflegegrad 2 bis 3500 Euro
    Pflegegrad 3 bis 3500 Euro
    Pflegegrad 4 bis 3500 Euro
    Pflegegrad 5 bis 3500 Euro versichert werden.

    Ab einem Eintrittsalter von 61 Jahren kann maximal ein Monatssatz von
    Pflegegrad 1 bis 1000 Euro
    Pflegegrad 2 bis 2500 Euro
    Pflegegrad 3 bis 2500 Euro
    Pflegegrad 4 bis 2500 Euro
    Pflegegrad 5 bis 2500 Euro versichert werden.

Gesundheitsfragen SDK Pflegeversicherung PG

1Fragen zur Person:
Größe / Gewicht

2Besteht bereits Pflegebedürftigkeit
(auch wenn noch nicht ärztlich festgestellt), Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. Anträge auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt?

3Besteht oder bestand innerhalb der letzten 5 Jahre eine der folgenden Erkrankungen?
Gehirnblutung, Hirntumor, Hirnleistungsstörungen, Parkinson, Alzheimer, Demenz, Creutzfeld-Jakob, Osteoporose*, Amyotrophische Lateralsklerose, Muskelatrophie, Muskeldystrophie, Knochenmarkinsuffizienz (Aplastische Anämie), Sarkoidose*, Kinderlähmung, Querschnittslähmung, Fehlbildungen*, Down-Syndrom, Chorea Huntington, Multiple Sklerose, Arteriosklerose / Arterienverkalkung, Koronare Herzkrankheit (z. B. Herzinfarkt, Angina pectoris, Bypass-Operation, Ischämie), Schlaganfall, Leberzirrhose, Leberfibrose, chronische Hepatitis, chronische Nierenerkrankungen*, Krebs, Diabetes mellitus (Zucker), psychische Erkrankungen*, HIV-Infektion, rheumatische Erkrankungen, Morbus Bechterew, Lungenemphysem, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Koma, Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit

Wurde die Frage mit „ja“ beantwortet und besteht oder bestand ausschließlich eine der mit * gekennzeichneten Erkrankungen, ist eine Prüfung der Versicherungsfähigkeit möglich.

4Besteht bereits Pflegebedürftigkeit
(auch wenn noch nicht ärztlich festgestellt) oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?