DFV Pflegetagegeldversicherung DeutschlandPflege Flex

Kurzinfo

Der Tarif DeutschlandPflege Flex von der Deutschen Familienversicherung (DFV) zählt zu den flexibelsten Tarifen am Markt. So kann die gewünschte Absicherung für ambulante und vollstationäre Pflege sowie für jeden einzelnen Pflegegrad individuell gewählt werden. Dabei können auch niedrige Pflegegrade höher abgesichert werden als höhere. Des Weiteren bietet die Pflegeversicherung DeutschlandPflege Flex die Möglichkeit einer Einmalleistung bei Ein- oder Höherstufung und eine Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

Leistungen DFV Pflegeversicherung DeutschlandPflege Flex

  • Bei häuslicher Pflege
    zahlt die Deutsche Familienversicherung DeutschlandPflege Flex die von Ihnen vereinbarten Leistungen in den jeweiligen Pflegegraden. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob Sie sich von einer Fachkraft oder von ihren Angehörigen, Freunden, usw. pflegen lassen.

  • Bei vollstationärer Pflege
    zahlt die DFV Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5 das von Ihnen vereinbarte Pflegetagegeld.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Diese besteht für eine pflegebedürftige Person in einem versicherten Pflegegrad.

    Zu beachten ist:
    Wird die versicherte Person von einem versicherten Pflegegrad in einen nicht versicherten Pflegegrad eingestuft, so ist der Beitrag wieder zu bezahlen. Wir empfehlen daher auch ungewünschte Pflegegrade minimal abzusichern, um die Beitragsfreiheit zu erhalten.

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

    Die DFV bietet die Möglichkeit eine Einmalleistung bei Ein- oder Höherstufung in einen versicherten Pflegegrad. Zwischen folgende Einmalleistungshöhen kann der Versicherungsnehmer wählen:

    •   1.000€
    •   2.000€
    •   3.000€
    •   4.000€

    Auch die Möglichkeit einer Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit wird geboten. Hier kann zwischen folgenden Leistungshöhen gewählt werden:

    •   1.000€
    •   5.000€
    •   7.500€
    •   10.000€
    •   20.000€
    •   40.000€
  • Maximales Eintrittsalter
    Maximal ist eine Aufnahme in den Tarif bis zum 75. Lebensjahr möglich.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit, das heißt sollte eine Pflegebedürftigkeit direkt nach Abschluss einer Pflegeversicherung bestehen, kann die betroffene Person ihre vereinbarten Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

  • Dynamik
    Die Deutsche Familienversicherung bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5% oder auf Antrag um den statistischen Verbraucherindex, zu erhöhen.

  • Verzicht auf Kündigungsrecht
    Ja, die DFV Pflegeversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz im Tarif DeutschlandPflege Flex gilt weltweit.

  • Maximal versicherbare Tagessätze

    Für die häuslicher Pflege kann maximal ein Monatssatz von
    Pflegegrad 1 bis 600 Euro
    Pflegegrad 2 bis 1350 Euro
    Pflegegrad 3 bis 2250 Euro
    Pflegegrad 4 bis 3000 Euro
    Pflegegrad 5 bis 3750 Euro versichert werden.

    Für die vollstationärer Pflege kann maximal ein Monatssatz von
    Pflegegrad 1 bis 3750 Euro
    Pflegegrad 2 bis 3750 Euro
    Pflegegrad 3 bis 3750 Euro
    Pflegegrad 4 bis 3750 Euro
    Pflegegrad 5 bis 3750 Euro versichert werden.

Gesundheitsfragen DFV Pflegeversicherung DeutschlandPflege Flex

1Fragen zur Person:
Größe / Gewicht

2Hat die zu versichernde Person:
eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt, das Down-Syndrom, sind bei ihr Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten, stehen noch Untersuchungsergebnisse aus oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei ihr in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:

Erkrankungen des Nerven – Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Angststörung, Apallisches Syndrom, Autismus, Anpassungs- oder Belastungsstörung, Burn-Out, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Erschöpfungszustand, Essstörung, Gehirnblutung, Hypochondrische Störung, Kinderlähmung, Koma, Lähmungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Phobische Störung, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Multiples Beschwerde Syndrom, Neurasthenie, neurotische Störung, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlafapnoe, Schlaganfall, Somatisierungsstörung, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Zwangsstörung

Erkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems oder Stoffwechselerkrankungen
Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie

Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektionen
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm – und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome

Tumorerkrankungen
Gutartige Tumore des Gehirns, bösartige Tumoren, Krebserkrankungen des Blut- oder Lymphsystems?

3Ab einem Alter von 65 Jahren werden außerdem folgende Gesundheitsfragen gestellt:
Trägt die zu versichernde Person ein Körperersatzstück, eine Prothese, Gefäßstütze (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z. B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?