Deutsche Krankenversicherung (DKV) Pflege Bahr Versicherung KFP

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Kurzinfo

Der Tarif KFP von der Deutschen Krankenversicherung (DKV) zählt zu den förderfähigen Pflege Bahr Tarifen. Monatlich gibt es eine staatliche Förderung von 5 Euro. Da es sich um eine Pflege Bahr Versicherung handelt fällt keine Gesundheitsprüfung an. Die Antragstellter müssen lediglich verschiedene Vorraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Förderung erfüllen.

Leistungen DKV Pflege Bahr Versicherung KFP

  • Bei häuslicher Pflege
    zahlt die DKV Pflege Bahr Versicherung in Pflegegrad 1 =10%, in Pflegegrad 2 =20%, in Pflegegrad 3 =30%, in Pflegegrad 4 =40% und in Pflegegrad 5 =100% des vereinbarten Pflegetagegeldes. Die Leistungen werden auch bei Pflege durch Familienangehörige erbracht!

  • Bei vollstationärer Pflege
    zahlt die DKV im Pflegegrad 1 =10%, im Pflegegrad 2 =20%, im Pflegegrad 3 =30%, im Pflegegrad 4 =40% und im Pflegegrad 5 =100% des vereinbarten Pflegetagegeldes.

  • Demenzleistung
    Bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf werden 10% des vereinbarten Pflegetagegeldes der Pflegestufe III gezahlt.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    In Pflege Bahr Tarifen wird eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall nicht geboten.

  • Maximales Eintrittsalter
    Ein maximales Eintrittsalter gibt es im Tarif KFP nicht.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Die Pflege Bahr Versicherungen sind gesetzlich geregelt, somit gibt es eine vorgegebene Wartezeit von 5 Jahren.

  • Dynamik
    Im Pflege Bahr Tarif der DKV wird die Möglichkeit einer Dynamik nicht geboten.

  • Verzicht auf Kündigungsrecht
    Ja, die Deutsche Krankenversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sowie der Schweiz.

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    Maximal kann ab einem Eintrittsalter von 40Jahren 600€ je Monat / 20€ je Tag in Pflegegrad 5 abgesichert werden.