Im Jahr 2017 kommen mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz weitere Neuerungen in der Pflegeversicherung. Die aktuell bestehenden Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Außerdem wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit überarbeitet und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Sinn der Pflegegrade ist es, die Differenz zwischen körperlichen und kognitiven Störungen zu verändern. Menschen mit körperlichen Gebrechen bekommen momentan mehr Pflegeleistungen wie Menschen mit kognitiven Störungen. Um dies zu ändern wird ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.

Welche Vorteile bringt die „Pflegegrad-Reform“

  • Die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen (besonders der Demenzkranken) werden stärker berücksichtigt.

  • Es gibt ein neues Begutachtungsverfahren mit neuen/anderen Begutachtungskriterien.

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung werden an die allgemeine Preiserhöhung angeglichen.

  • Der Staat wird mehr finanzielle Mittel für die Pflege zur Verfügung stellen.

  • Die Pflegebedürftigen werden durch die neuen Pflegegrade durchschnittlich mehr Leistungen erhalten.

Pflegestufen werden zu Pflegegraden

Die Pflegestufen werden 2017 durch 5 Pflegegrade ersetzt. Hierbei werden die Pflegebedürftigen neu in die Pflegegrade eingestuft. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen nun auch in höhere Pflegegrade kommen. (Somit bekommen diese auch mehr finanzielle Leistungen). Die Menschen mit einer Pflegestufe werden wahrscheinlich einfach in das neue Modell übertragen werden.

Übersicht: Pflegestufen werden zu Pflegegrade

Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 1 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz)
Pflegestufe 2
Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz)
Pflegestufe 3
Pflegestufe 3 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz)
Härtefall
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5

Achtung: Weitere Informationen und Fallbeispiele zur Umrechnung der Pflegestufen in Pflegegrade finden Sie hier!

Voraussetzungen der Pflegegrade

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um in die jeweiligen Pflegegrade eingegliedert zu werden? Die neuen Kriterien richten sich mehr nach der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen als nach dem Zeitaufwand der Pflegemaßnahmen.

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Voraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade. Diese Werte können sich bis zum Jahr 2017 und der Einführung der Pflegegrade allerdings noch verändern!

Pflegegrad Grundpflege Psychosoziale Unterstützung Nächtliche Hilfen Präsenz tagsüber
Pflegegrad 1 27-60 Minuten gelegentlich nein nein
Pflegegrad 2 30-127 Minuten gelegentlich 0-1 x nein
Pflegegrad 2
mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz)
8-58 Minuten mehrfach bis häufig nein stundenweise
Pflegegrad 3 131-278 Minuten mehrfach 0-2 x stundenweise
Pflegegrad 3
mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz)
8-74 Minuten 6x bis ständig 0-2 x überwiegend
Pflegegrad 4 184-300 Minuten mehrfach 2-3 x überwiegend
Pflegegrad 4
mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz)
128-250 Minuten häufig bis ständig 1-6 x rund um die Uhr
Pflegegrad 5 245-279 Minuten ständig 3 x rund um die Uhr

Was bringt diese Änderung?

Die Einführung der Pflegegrade soll die Gleichberechtigung der Pflegebedürftigen sicherstellen. Demenzerkrankte, die auf eine Vollzeitbetreuung angewiesen sind sollen genau so viel finanzielle Unterstützung bekommen wie Personen die nicht alleine Essen, laufen oder Duschen können. Durch die Pflegereform bekommen die meisten psychisch Erkrankten Menschen mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Somit können diese auch mehr Geld in eine umfassende Pflege investieren! Dies ist sehr wichtig, da man bei einem Pflegefall in der Familie schon genug Probleme zu bewältigen hat! Auf finanzielle Probleme kann in diesem Fall jeder gerne verzichten.