Mit Wirkung ab Januar 2013 kann die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung (Pflege Bahr) ergänzt werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, kurz PNG. In einer Durchführungsverordnung dazu wurden im November 2012 die Pflege Bahr Voraussetzungen im Einzelnen festgelegt. Vergleichbar mit der staatlich geförderten privaten Alterszusatzrente, der Riester-Rente wird diese staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung nach ihrem Initiator, dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr umgangssprachlich Pflege Bahr genannt. Die Pflege Bahr Voraussetzungen können unterm Strich als verbraucherfreundlich bezeichnet werden. Das Ziel, einem möglichst großen Personenkreis diese staatlich geförderte Pflegeversicherung zu ermöglichen, wird erreicht.

Alle Voraussetzungen auf einen Blick

Die Stellung des Antrages zur staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEPV) nach Tarif Pflege Bahr ist nur möglich für Personen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • bisher noch keine Pflegeleistungen bezogen haben und derzeit auch keine Pflegeleistungen beziehen
  • bei keinem anderen Versicherer eine GEPV beantragt oder abgeschlossen haben oder eine bereits anderweitig bestehenden GEPV-Vertrag vor dem jetzt beantragen Versicherungsbeginn beendet haben.

Pflege Bahr Voraussetzungen ohne Einschränkungen

Für die Anbieter von Pflege Bahr gilt der Kontrahierungszwang. Sie dürfen keine Antragsteller über achtzehn Jahren ablehnen. Die müssen ihrerseits gesetzlich pflegeversichert sein, also Pflichtbeiträge an eine gesetzliche oder private Pflegekasse entrichten. Darüber hinaus dürfen sie bisher noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben. Zu den besonderen Pflege Bahr Voraussetzungen gehört der Verzicht auf jedwede Gesundheitsprüfung. Damit wird gewährleistet, dass gesunde den ungesunden Antragstellern gleichgestellt sind. Auch Interessenten mit einem gesundheitlichen Handicap haben, abgesehen von ein, zwei Ausnahmen, Anspruch auf die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Ferner sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen nicht zulässig. Die Versicherungsgesellschaft muss den Antragsteller buchstäblich so nehmen, wie er ist.

Wartezeiten

Ab Vertragsbeginn darf die Wartezeit bei Pflege Jahr maximal fünf Jahre betragen. Hier haben die Versicherer einen Ermessensspielraum, den sie bei ihren Angeboten für Pflege Bahr nutzen können. Feststeht, dass niemand länger als fünf Jahre auf Leistungen aus der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung warten braucht. Kürzere Wartezeiten können durchaus einen höheren Monatsbeitrag zur Folge haben.

Zu den Pflege Bahr Voraussetzungen zählt auch, dass die Versicherung für jede der drei Pflegestufen gilt. Pflege Bahr ist ausschließlich ein Pflegetagegeld. Es wird je nach Vertrag an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Pflege Bahr ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. Die vertraglichen Leistungen, also das Pflegetagegeld sind auf die Leistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Zum Ausgleich des zukünftigen Kaufkraftverlustes ist eine Dynamisierung von Pflege Bahr empfehlenswert.

Mindestbeitrag als eine der Pflege Bahr Voraussetzungen

Staatliche Förderung bedeutet, dass der Staat eine Geldzahlung leistet. Der Zuschuss beträgt mit monatlich fünf Euro insgesamt sechzig Euro pro Jahr. Voraussetzung dafür ist ein Monatsbeitrag des Versicherungsnehmers von mindestens zehn Euro. Jeder Bürger kann nur einen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungsvertrag abschließen.

Da die Pflege Bahr Voraussetzungen zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung vielfach nicht die späteren Pflegekosten decken, empfiehlt sich eine weitere private Pflegezusatzversicherung ohne staatliche Förderung. In diesem Falle entfallen Pflege Bahr Voraussetzungen wie der Kontrahierungszwang, und eine Gesundheitsprüfung wird in der Regel erwartet. Je jünger und gesünder der Antragsteller ist, umso preisgünstiger und umfassender kann er den Versicherungsschutz für seine spätere Pflegebedürftigkeit gestalten. Gesetzliche Pflegeversicherung und Pflege Bahr sind Voraussetzungen für eine „Rundumversicherung“ bei späterer Pflegebedürftigkeit.