Für die Umrechnung der Pflegestufen in Pflegegrade gibt es bereits mehrere Fallbeispiele und Hochrechnungen. So wurde bereits im letzten Jahr ein Unternehmen beauftragt, eine Studie zu den Pflegegraden anzufertigen. Hierzu wurden mehrere Szenarien ausgetestet. Mit der Einführung der neuen Pflegegrade wird nicht mehr nur das körperliche Defizit betrachtet. Ab 2017 ist die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen ein ausschlaggebender Punkt für die Beurteilung der Pflegebedürftigen.
Wie könnten Pflegebedürftige eingegliedert werden?
Pflegestufe 1 wird ab 2017 zu Pflegegrad 2
Pflegestufe 2 wird ab 2017 zu Pflegegrad 3
Pflegestufe 3 wird ab 2017 zu Pflegegrad 4
Härtefall wird ab 2017 zu Pflegegrad 5
So könnte eine Überleitungsregel für die neuen Pflegegrade aussehen. Man kann somit erschließen, das Pflegebedürftige mit der Empfehlung für Pflegestufe 1 überwiegend in Pflegegrad 2 zugeordnet werden. Genauere Informationen zu den Umrechnungstabellen sind noch nicht veröffentlicht! Die neue Pflegereform soll allerdings bereits im Jahr 2017 eingeführt werden somit wird es in nächster Zeit auch neue Informationen zu den Pflegegraden und der Umrechnung geben! Diese werden wir sofort für Sie bereitstellen!
Fallbeispiele:
Auf was sollte man beim Tarifabschluss achten?
Aktuell braucht man keine Hemmungen im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherungen haben. Auch wenn 2017 große Änderungen kommen werden kann man heutzutage beruhigt eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen! Man sollte allerdings darauf achten, dass der gewählte Tarif eine Option auf Tarifumstellung hat. D.h. also, dass der Tarif auch bei einer Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter besteht und Versicherungsschutz bietet. Viele Pflegetagegeldversicherungen bieten diesen Punkt in Ihren Versicherungsbedingungen an. Jedoch gibt es auch vereinzelte Anbieter, die es nicht anbieten. So ist es beispielsweise bei den geförderten Pflege Bahr Tarifen. Diese enthalten fast ausschließlich keine Option auf Tarifanpassung! Von diesen Tarifen kann man aktuell nur abraten.
Fazit:
Die neuen Pflegegrade werden sicherlich allerlei Verbesserungen mit sich bringen. Alle aktuellen Informationen sind jedoch noch nicht durch ein Gesetz bestätigt wurden. Man kann daher aktuell nur sagen, dass es wahrscheinlich so kommen wird. Alle Interessenten und Antragsteller einer Pflegezusatzversicherung können momentan ohne Probleme eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Wichtig ist nur die Option auf eine Tarifumstellung!