Bei Prüfung einer Pflegezusatzversicherung für Lehrer kommt es entscheidend darauf an, ob der Lehrer ein Beamter oder ein Angestellter ist. Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber für Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen ist das jeweilige Bundesland. Bei Privatschulen ist der Träger oder Betreiber sein Arbeitgeber, und der Lehrer wird befristet oder unbefristet per Vertrag angestellt. Da die Pflegeversicherung seit Mitte der 1990er Jahre eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, müssen sich auch alle Lehrer pflegeversichern.


Private Pflegezusatzversicherung für Lehrer als Beamte

Die Zahl der beamteten Lehrer nimmt bundesweit kontinuierlich ab. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Der Beamtenstatus auf Lebenszeit inklusive der Unkündbarkeit, oder die Pensionsversorgung im Alter und die damit verbundene finanzielle Belastung des Dienstherrn sind mitentscheidend dafür. Beamte haben in Bezug auf Kranken- und Pflegeversicherung einen Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn. Rechtsgrundlage ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung. Darin ist auch die Pflegezusatzversicherung für Lehrer geregelt, sofern es sich um Beamte handelt. Die sind gehalten, eine private Pflegezusatzversicherung für Lehrer abzuschließen, die beihilfekonform und mindestens mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichbar ist. Damit sind aber keineswegs die zu erwartenden Kosten einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit gedeckt. Lehrer mit Beamtenstatus sollten zur

Pflege Bahr als Pflegezusatzversicherung für Lehrer

Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung für Lehrer stellt sich zwangsläufig die Frage, ob Beamte einen Anspruch auf Pflege Bahr haben. Pflege Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Sie ist sowohl für die Versicherungsgesellschaften als auch für die Bürger als Versicherungsnehmer an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Rechtsgrundlage ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, kurz PNG. Es gilt seit Anfang des Jahres 2013 und regelt unter anderem die neue, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Pflege Bahr macht dabei keinen Unterschied zwischen Beamten und anderen Personen, ist also auch als Pflegezusatzversicherung für Lehrer als Beamte möglich.

Pflegezusatzversicherung für Lehrer als Angestellte

Wenn Lehrer angestellt sind, dann gibt es keinen Unterschied zu Angestellten bei anderen Behörden oder in der freien Wirtschaft. Sie zahlen an die von ihnen ausgewählte Krankenkasse die monatlichen Pflichtbeiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung. Das ist entweder eine gesetzliche, oder eine der privaten Krankenkassen. Die Träger der Pflegeversicherung sind der jeweiligen Krankenkasse zugeordnet. Als eine Möglichkeit der Pflegezusatzversicherung für Lehrer bietet sich Pflege Bahr auch in diesem Falle an. Um den zukünftigen Pflegebedarf in jeder Pflegestufe dauerhaft finanzieren zu können, sollte jedoch noch eine weitere private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Sie ist jedoch keine spezielle Pflegezusatzversicherung für Lehrer, sondern ein allgemein gültiges Angebot für jeden Interessenten. Hier kann der Lehrer eines der drei Tarifangebote Pflegerenten-, Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung auswählen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Pflegezusatzversicherung für Lehrer sicherstellt, dass sich jeder Lehrer für seine spätere Pflegebedürftigkeit angemessen bis umfassend versichern kann; ganz unabhängig davon, ob er ein Beamter oder Angestellter gewesen ist.