Neuer Tarif Dieser Tarif wird von der DFV nicht mehr angeboten.
Es handelt sich hierbei um eine Pflegezusatzversicherung nach Pflegestufen.

Den aktuellen Tarif nach Pflegegraden finden Sie hier.

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Der Pflegetagegeld Tarif DFV – Insuro PZV + Exklusivleistungen ist ein flexibler Tarif. Das heißt, bei diesem Tarif können Sie die gewünschte Absicherung für jede einzelne Pflegestufe individuell festlegen. Die Exklusivleistungen, umfasst eine Sonderleistung von 10.000 € bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit sowie verschiedene Assistanceleistungen. Auf Wunsch kann ein Dynamikbaustein angewählt werden, wodurch im Leistungsfall das versicherte Pflegegeld, unter Aufrechterhaltung der Beitragsbefreiung, in der jeweils eingestuften Pflegestufe alle 3 Jahre um 10% erhöht wird.

Tarifinformationen Deutsche Familienversicherung DFV Insuro PZV + Exklusiv

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

Verzicht auf Wartezeiten

Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Ja, sobald der Versicherungsfall eintritt ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5% zu erhöhen.

Voraussetzung ist, dass die versicherte Person das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, es sei denn Sie hat zum Zeitpunkt der der Inanspruchnahme der Dynamik unmittelbar davor drei ununterbrochene Erhöhungen im Rahmen der Dynamik mitgemacht.

Das bedeutet:
Wenn die versicherte Person den Vertrag mit einem Eintrittsalter von 50 Jahren abschließt und mit 53 J. (1. Dynamik), mit 56 J. (2. Dynamik) und mit 59 J. (3. Dynamik) mitmacht, kann die Dynamik auch über das 60. Lebensjahr hinaus genutzt werden.

Generell gilt: Macht der Versicherungsnehmer zweimal unmittelbar nacheinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

Nein, im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld nicht mehr erhöht werden. Eine Leistungsdynamik kann aber gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit. 

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Ja, bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit erhält die versicherte Person eine Einmalleistung in Höhe von 10.000€.
Weiterhin kann eine generelle Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden. 

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur

Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.

Höchstes Aufnahmealter

Maximal ist eine Aufnahme bis zum 75. Lebensjahr möglich.

Maximal versicherbare Tagessätze

Maximal kann ein Tagessatz von
Pflegestufe 0 bis 30 Euro
Pflegestufe I bis 50 Euro
Pflegestufe II bis 75 Euro
Pflegestufe III bis 100 Euro versichert werden.

Förderfähig nach Pflege Bahr

Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung

Ja, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird und der Versicherer einen neuen Tarif anbietet, ist ein Wechsel in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Ausnahme: Die versicherte Person ist bereits pflegebedürftig.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017

Die Gesundheitsfragen

Bestand in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder Folgen:

Erkrankungen des Nerven – Systems, Gehirns , der Netzhaut oder des Sehnervs

Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Apallisches Syndrom, Autismus, Chorea Huntington, Creutzfeldt – Jakob, Demenz, Epilepsi, Gehirnblutung, Kinderlähmung, Koma, Lähmung, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Pick – Krankheit, psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen, Querschnittslähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel – Hirn – Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Krankheiten.

Erkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems, der Nieren oder der Leber

Aortenaneuerysma, Aorteninsuffiziens, aterielle Verschlusskrankheiten, Aterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Lebererkrankungen, Nierenfunktionsstörungen.

Erkrankungen der inneren Organe sowie Stoffwechselerkrankungen

Anämien, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus (Zucker), Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge, HIV – Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organe – oder Gewebetransplantationen, Sarkoidose.

Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates

Arm – und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome.

Krebserkrankungen

oder haben Sie jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs – ,Dienst – oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Behinderung mit einem Grad von mehr als 50 gestellt ?

Bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren werden außerdem folgende Gesundheitsfragen gestellt:

Tragen Sie Körperersatzstücke (z.B Knie – , Schulter – , Hüftgelenk – oder Beinprothese) oder einen Herzschrittmacher, Gefäßstützen (Stent) oder einen Bypass ?

Benötigen sie beim Aufstehen aus einen Stuhl oder Bett, beim An – oder Auskleiden , beim Essen oder Zubereiten der Mahlzeiten, beim Gehen oder Treppensteigen Hilfe anderer Personen oder benutzen sie Hilfsmittel wie z.B Gehilfen Unterarmstützen, Treppenlifte, Rollartor oder Rollstuhl ?

Sind Sie aufgrund von Arthrose, Inkontinenz, grauer Star, Tumorerkrankungen, Gedächtnisstörungen, Durchblutungsstörungen  des Gehirns, Demenz zurzeit in ärztlicher Behandlung oder sind ärztliche Behandlungen angeraten bzw. vorgesehen ?