Neuer Tarif Dieser Tarif wird von der ARAG nicht mehr angeboten.
Es handelt sich hierbei um eine Pflegezusatzversicherung nach Pflegestufen.

Den aktuellen Tarif nach Pflegegraden finden Sie hier.

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Die ARAG hat im Jahr 2014 im Bereich der Pflegeversicherung neue Produkte auf den Markt gebracht. Es wurden gleich 2 neue Produkte entwickelt. So gibt es einmal den geförderten Pflege Bahr Tarif und einen ungeförderten Pflegetarif noch dazu. Der ungeförderte Pflegetagegeld Tarif trägt den Namen PI und zählt zu den flexiblen Pflegetagegeld Tarifen. Die Pflegetagegeldversicherung PI kann man in den drei Varianten Basis, Komfort und Premium abschließen. Den höchsten Versicherungsschutz bekommt man in der Premium Variante.

Leistungen ARAG Pflegeversicherung PI

Bei häuslicher Pflege
zahlt die ARAG Pflegeversicherung PI die vereinbarten Leistungen in den einzelnen Pflegestufen. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob Sie sich von einer Fachkraft oder von Ihren Angehörigen pflegen lassen.

Bei teilstationärer Pflege
zahlt die ARAG die jeweils vereinbarten Leistungen in den einzelnen Pflegestufen.

Bei stationärer Pflege
zahlt die ARAG die jeweils vereinbarten Leistungen in den einzelnen Pflegestufen. Es spielt keine Rolle wo die Pflege ausgeführt wird. Die ARAG zahlt in Ihren Pflegetagegeld Tarifen immer die vereinbarten Leistungen.

Demenzleistung
Bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf wird das vereinbarte Pflegegeld für die Pflegestufe 0 gezahlt.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Besteht für eine versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegestufe 0, so wird dieser von der Pflicht der Beitragszahlung befreit.

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Wird die versicherte Person erstmals Pflegebedürftig , erhält Sie das 60fache der vereinbarten Tagessatzes der jeweiligen Pflegestufe.

Maximales Eintrittsalter
Maximal ist eine Aufnahme in den Tarif bis zum 65. Lebensjahr möglich.

Wartezeit
Die ARAG verzichtet in Ihrer Pflegetagegeldversicherung PI auf eine Wartezeit.

Karenzzeit
Es gibt keine Karenzzeit.

Dynamik
Ja, die ARAG passt Ihre Leistungen entsprechend der Erhöhung der Lebenshaltungskosten an. Maximal jedoch um 10%.

Verzicht auf Kündigungsrecht
Ja, die ARAG Pflegeversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Pflegeleistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen
Ja, der Versicherer leistet auch wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Suchterkrankung hervor gerufen wird.

Pflegeleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes
Auch einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus bekommt der Versicherte Pflegeleistungen.

Pflegeleistungen während einer Kur oder Rehamaßnahme
Der Versicherer leistet auch bei einer stationären Sanatoriumsbehandlung, Kur oder Rehabilitationsmaßnahme.

Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in der Europäischen Union sowie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die ARAG Pflegeversicherung bietet auch eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf einen weltweiten Versicherungsschutz an.

Maximal versicherbare Tagessätze
Maximal kann ein Tagessatz von
Pflegestufe 0 bis 100 Euro
Pflegestufe I bis 150 Euro
Pflegestufe II bis 150 Euro
Pflegestufe III bis 150 Euro versichert werden.

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit geändert wird muss der Versicherer einen neuen Tarif anbieten. Die Versicherten Personen können den neuen Tarif, mit den bisherigen Leistungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017

Achtung: In den Vertragsbedingungen wird dies nicht erwähnt! Laut Aussage des Versicherer`s gilt diese Regel jedoch.

Gesundheitsfragen ARAG PI

1. Größe / Gewicht?
2. Trifft eine der folgenden Angaben auf Sie zu? 
Es besteht Pflegebedürftigkeit bzw. es wurde ein Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe gestellt, oder es ist eine Antragsstellung geplant/angeraten, oder Sie haben bereits Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung bezogen.
Zu den Verrichtungen des täglichen Lebens gehören z.B. Waschen, Duschen, Darm- oder Blasenentleerung, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Sie haben dafür in den letzten zwölf Monaten Unterstützung oder Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen, teilweisen oder vollständigen Übernahme benötigt.(Hinweis: Bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bezieht sich diese Frage auf Hilfestellungen, die über die altersentsprechenden Unterstützungsleistungen hinausgehen).
3. Besteht oder bestand innerhalb der letzten fünf Jahre eine der folgenden Erkrankungen oder hat ein Arzt einen entsprechenden Verdacht geäußert?Chromosomenveränderung:
Down-Syndrom (Trisomie 21)Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Fibromyalgie, Gelenkarthrosen, Morbus Bechterew, Muskelschwund, Osteoporose, rheumatoide / chronische ArthritisErkrankungen des Zentralen-Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Arteriosklerose, Ataxie, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie,
Hirntumor, Kinderlähmung, Koma, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Erkrankung, Polyneuropathie, Querschnittslähmung, SchlaganfallErkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Angina Pectoris, Arterienaneurysma, Embolie, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankungen, Koronare Herzkrankheit (KHK), Ulcus cruris (chronisches Unterschenkelgeschwür), Vorhofflimmern

Erkrankungen/Schädigungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronische Lebererkrankung, chronische Nierenerkrankungen, Colitis ulcerosa, Diabetes mellitus, Lungenemphysem, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Strahlenfolgen, Zustand nach Organtransplantation

Krebserkrankungen und Infektionskrankheiten:
Alle Arten von malignen (bösartigen) Tumorerkrankungen, HIV-Infektion, Leukämie, Osteomyelitis, Tuberkulose

Psychische-Erkrankungen und Suchterkrankungen:
Alkohol-/Drogen-/Medikamentenabhängigkeit, Autismus, Depressionen, Psychose, Schizophrenie

4. Besteht bei Ihnen eine anerkannte Behinderung oder läuft ein Feststellungsverfahren nach SGB IX bzw. ist eines geplant/angeraten, oder trifft es zu, dass Sie Leistungen wegen Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit bereits erhalten bzw. beantragt haben?