Neuer Tarif Dieser Tarif wird von der AXA nicht mehr angeboten.
Es handelt sich hierbei um eine Pflegezusatzversicherung nach Pflegestufen.

Den aktuellen Tarif nach Pflegegraden finden Sie hier.

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Der neue Unisex Tarif von der AXA Flex-U ist von den Leistungen her identisch mit dem alten Flex Tarif, lediglich die Beiträge wurden nun nach Unisex kalkuliert. Die AXA Pflegezusatzversicherung Flex U gehört zu den flexiblen Tarifen im Bereich der Pflegezusatzversicherungen. So haben Sie hier die Möglichkeit die Leistungen für jede einzelne Pflegestufe individuell festzulegen. Weiterhin macht die AXA im Tarif Flex U keine Leistungsunterschiede von wem oder wo Sie sich später mal pflegen lassen. Es wird immer das gezahlt was Sie vereinbart haben.

Leistungen AXA Pflegeversicherung Flex U

Bei häuslicher Pflege
zahlt die AXA Pflegeversicherung in allen 3 Pflegestufen das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld. Es wird immer dieselbe Leistung erbracht, egal ob Sie sich von einer Fachkraft oder von Ihren Angehörigen pflegen lassen.

Bei teilstationärer Pflege
zahlt die AXA Pflegeversicherung in allen 3 Pflegestufen das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld.

Bei stationärer Pflege
zahlt die AXA Pflegeversicherung in allen 3 Pflegestufen das jeweils vereinbarte Pflegetagegeld.

Demenzleistung
Bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf wird bei der AXA Pflegezusatzversicherung mindestens 20% des vereinbarten Pflegetagegeldes der Stufe I gezahlt.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Ja bei AXA Flex U ab Pflegestufe I

Maximales Eintrittsalter
Maximal ist eine Aufnahme bis zum 75. Lebensjahr möglich, allerdings müssen Personen die das 66. Lebensjahr vollendet haben ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Wartezeit
Es gibt keine Wartezeit.

Karenzzeit
Es gibt keine Karenzzeit.

Dynamik
Ja im Tarif AXA Pflegezusatzversicherung Flex U kann alle 3 Jahre der Versicherungsschutz um 10% erhöht werden, vorausgesetzt die versicherte Person hat das 21. Lebensjahr vollendet und noch keine Pflegeleistungen erhalten.
Wichtig: Wer 2 mal aufeinander der Erhöhung widerspricht, bekommt keine Erhöhung mehr angeboten.

Verzicht auf Kündigungsrecht
Ja die AXA Flex U verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht

Pflegeleistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen
Ja, der Versicherer leistet auch wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Suchterkrankung hervorgerufen wird.

Pflegeleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes
Auch einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus bekommt der Versicherte Pflegeleistungen.

Pflegeleistungen während einer Kur oder Rehamaßnahme
Der Versicherer leistet auch bei einer stationären Sanatoriumsbehandlung, Kur oder Rehabilitationsmaßnahme.

Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in der Europäischen Union sowie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Maximal versicherbare Tagessätze
Pflegestufe I  5,-€ bis 75,-€
Pflegestufe II  5,-€ bis 150,-€
Pflegestufe III 5,-€ bis 150,-€

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Ja, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird, hat die versicherte Person die Möglichkeit auf Anhebung des monatlichen Pflegegeldes bis max. 500,-€ ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Auch das hinzu versichern bisher noch nicht versicherter Pflegestufen ist möglich. Ausnahme: Die versicherte Person ist bereits pflegebedürftig oder hat das 66. Lebensjahr bereits vollendet.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017

Gesundheitsfragen AXA Flex U

1. Größe / Gewicht
2. Besteht eine anerkannte Behinderung / Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt?
Bitte geben Sie die jeweils ursächliche/n Diagnose/n an.
3. Bestehen bei Ihnen durch einen Arzt oder andere Heilbehandler diagnostizierte, dauerhafte oder immer wieder auftretende Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche/geistige Veränderungen oder Funktionsbeeinträchtigungen – oder ist eine medikamentöse Behandlung / Therapie / Kontrolluntersuchung durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen notwendig oder angeraten?
Nicht anzeigepflichtig sind folgende Krankheiten, wenn sie als Einzeldiagnosen vorliegen:
Akne, Allergien, Bluthochdruck – wenn medikamentös gut eingestellt (Hypertonie), Cholesterinwerte – erhöhte, Divertikulitis (Darmdivertikel), Gastritis (Magenschleimhautentzündung), Jodmangel, Migräne, Neurodermitis, Prostatavergrößerung – gutartige, Schielen, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion – die angeborene Schilddrüsenunterfunktion ist anzugeben, Schuppenflechte (Psoriasis), Sinusitis – chronische, Sodbrennen –ohne ursächliche Diagnose, Stottern, Tinnitus, Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom).
 
Achtung: Personen ab dem 66. Lebensjahr müssen bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Kosten für die Erstellung / Untersuchung werden von der AXA nicht übernommen.