Dieser Tarif wird von der DFV nicht mehr angeboten. Es handelt sich hierbei um eine Pflegezusatzversicherung nach Pflegestufen. Den aktuellen Tarif nach Pflegegraden finden Sie hier. |
Der Pflegetagegeld Tarif DFV – Insuro PZV + Exklusivleistungen ist ein flexibler Tarif. Das heißt, bei diesem Tarif können Sie die gewünschte Absicherung für jede einzelne Pflegestufe individuell festlegen. Die Exklusivleistungen, umfasst eine Sonderleistung von 10.000 € bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit sowie verschiedene Assistanceleistungen. Auf Wunsch kann ein Dynamikbaustein angewählt werden, wodurch im Leistungsfall das versicherte Pflegegeld, unter Aufrechterhaltung der Beitragsbefreiung, in der jeweils eingestuften Pflegestufe alle 3 Jahre um 10% erhöht wird.
Tarifinformationen Deutsche Familienversicherung DFV Insuro PZV + Exklusiv
Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.
Verzicht auf Wartezeiten
Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Ja, sobald der Versicherungsfall eintritt ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.
Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.
Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5% zu erhöhen.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Person das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, es sei denn Sie hat zum Zeitpunkt der der Inanspruchnahme der Dynamik unmittelbar davor drei ununterbrochene Erhöhungen im Rahmen der Dynamik mitgemacht.
Das bedeutet:
Wenn die versicherte Person den Vertrag mit einem Eintrittsalter von 50 Jahren abschließt und mit 53 J. (1. Dynamik), mit 56 J. (2. Dynamik) und mit 59 J. (3. Dynamik) mitmacht, kann die Dynamik auch über das 60. Lebensjahr hinaus genutzt werden.
Generell gilt: Macht der Versicherungsnehmer zweimal unmittelbar nacheinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen.
Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug
Nein, im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld nicht mehr erhöht werden. Eine Leistungsdynamik kann aber gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden.
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit.
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Ja, bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit erhält die versicherte Person eine Einmalleistung in Höhe von 10.000€.
Weiterhin kann eine generelle Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung
Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.
Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.
Leistung bei stationärer Reha oder Kur
Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.
Höchstes Aufnahmealter
Maximal ist eine Aufnahme bis zum 75. Lebensjahr möglich.
Maximal versicherbare Tagessätze
Maximal kann ein Tagessatz von
Pflegestufe 0 bis 30 Euro
Pflegestufe I bis 50 Euro
Pflegestufe II bis 75 Euro
Pflegestufe III bis 100 Euro versichert werden.
Förderfähig nach Pflege Bahr
Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.
Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Ja, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird und der Versicherer einen neuen Tarif anbietet, ist ein Wechsel in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Ausnahme: Die versicherte Person ist bereits pflegebedürftig.
* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017
Die Gesundheitsfragen
Bestand in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder Folgen:
Erkrankungen des Nerven – Systems, Gehirns , der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Apallisches Syndrom, Autismus, Chorea Huntington, Creutzfeldt – Jakob, Demenz, Epilepsi, Gehirnblutung, Kinderlähmung, Koma, Lähmung, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Pick – Krankheit, psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen, Querschnittslähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel – Hirn – Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Krankheiten.
Erkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems, der Nieren oder der Leber
Aortenaneuerysma, Aorteninsuffiziens, aterielle Verschlusskrankheiten, Aterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Lebererkrankungen, Nierenfunktionsstörungen.
Erkrankungen der inneren Organe sowie Stoffwechselerkrankungen
Anämien, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus (Zucker), Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge, HIV – Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organe – oder Gewebetransplantationen, Sarkoidose.
Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm – und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome.
Krebserkrankungen
oder haben Sie jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs – ,Dienst – oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Behinderung mit einem Grad von mehr als 50 gestellt ?
Bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren werden außerdem folgende Gesundheitsfragen gestellt:
Tragen Sie Körperersatzstücke (z.B Knie – , Schulter – , Hüftgelenk – oder Beinprothese) oder einen Herzschrittmacher, Gefäßstützen (Stent) oder einen Bypass ?
Benötigen sie beim Aufstehen aus einen Stuhl oder Bett, beim An – oder Auskleiden , beim Essen oder Zubereiten der Mahlzeiten, beim Gehen oder Treppensteigen Hilfe anderer Personen oder benutzen sie Hilfsmittel wie z.B Gehilfen Unterarmstützen, Treppenlifte, Rollartor oder Rollstuhl ?
Sind Sie aufgrund von Arthrose, Inkontinenz, grauer Star, Tumorerkrankungen, Gedächtnisstörungen, Durchblutungsstörungen des Gehirns, Demenz zurzeit in ärztlicher Behandlung oder sind ärztliche Behandlungen angeraten bzw. vorgesehen ?