In späten Stadien der Demenz ist der Patient nicht mehr fähig seinen Alltag allein zu meistern. Wenn dann keine Versorgung durch die Verwandten stattfinden kann, hilft nur noch die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung. Da der Tag-Nacht Rhythmus häufig auch gestört ist, muss die Betreuung auch nachts zur Verfügung stehen.

Warum gegen Demenz versichern?

Ein neues Pflegeweiterentwicklungsgesetz sichert einen finanziellen Zusatz von 200 Euro im Monat für die betreuenden Angehörigen. Zusätzlich notwendige Maßnahmen müssen dann aus eigener Tasche gezahlt werden und können bald auch weitere Angehörige betreffen, nämlich dann wenn das Sparbuch der nächsten Angehörigen leer ist. Mit einer Versicherung, die das Demenzgeld mit einschließt schützen sie sich und ihre Familie vor übermäßigen Belastungen und finanziellen Sorgen.

Abgesichert ist in erster Linie der Gesundheitszustand, denn ohne andere Faktoren zu berücksichtigen wird ab einer mittelschweren Demenz ein bestimmter Geldbetrag ausbezahlt. Die Diagnose der mittelschweren Demenz muss von einem Facharzt festgestellt werden. Eine private Pflegeversicherung mit integrierter Demenzleistung unterstützt Sie durch Auszahlung einer monatlich fest vereinbarten Rente. Außerdem erfolgt die Auszahlung ohne Berücksichtigung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Reine Demenzversicherung beim Münchener Verein

Neu: Ab sofort bietet der Münchener Verein mit Ihrem Tarif Deutsche Demenz Versicherung eine reine Demenzgeldabsicherung an.

Variationen der Demenzgeld Versicherung

Es besteht die Möglichkeit, die Deutsche Demenz Versicherung:

  • allein,
  • als Ergänzung oder Zusatz zu einer bereits bestehenden privaten Pflegezusatzversicherung,
  • oder zusammen mit der Deutschen Privat Pflege vom Münchener Verein abzuschließen.

Eigenschaften der Demenzgeld Versicherung

  • Demenztagegeldversicherung nach Feststellung einer mittelschweren Demenz.
  • Leistung unabhängig von Pflegestufen oder Pflegegraden.
  • Leistung ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
  • Feststellung durch die
    • a) medizinischen Dienste (MDK oder Medicproof) oder einen
    • b) Facharzt für Neurologie und / oder Psychiater.
  • Regelmäßige Erhöhung der Leistungen – Dynamisierung.  (keine Pflicht)
  • Weltweiter Versicherungsschutz und Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalles

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Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Demenz Versicherung vom Münchener Verein

1. Ich bestätige, dass für die zu versichernde Person eine deutsche soziale oder private Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) besteht.

2. Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:

Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Kreutzfeld-Jacob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung,
Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

Was ist Demenzgeld?

Demenzgeld ist eine Leistung der Krankenkassen. Der Gesetzgeber hat insgesamt 13 Kriterien festgelegt, von denen zwei auf den jeweiligen Patienten zutreffen müssen, um zur Auszahlung des Demenzgeldes zu führen. Zur Zeit zahlt eine Frau im Alter von 35 Jahren 7,80 Euro im Monat an Beitrag, welches die Versicherung über das Demenzgeld in Höhe von 200 Euro absichert. Je nach Vereinbarung kann die Höhe des Demenzgeldes zwischen 100 und 600 Euro variieren. Es wird in sich jährlich ändernden Leistungsstaffeln ausgezahlt. Im Falle einer Demenz, die durch einen Unfall eingetreten ist, wird sofort 100 % des Betrages ausgezahlt. Zum heutigen Stand der Statistik sind in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen von Demenz betroffen und die Zahl steigt. Es kann also jeden ganz unverhofft treffen. Neben psychischen Störungen und größtenteils Hirnschädigungen treten vor allem Gedächtnisstörungen auf. Sprachstörungen, motorische Störungen und Persönlichkeitsveränderungen begleiten oftmals den Krankheitsverlauf. Trifft kein geschultes Betreuungspersonal auf, kann der Krankheitsverlauf verschärft werden. Man sollte sich also gut überlegen, ob man nicht die wenigen Euro für eine Absicherung ausgeben möchte. Demenzgeld ist eine Sache für jedermann, denn Demenzgeld kann ein Leben im Alter angenehmer und erträglicher machen. Sichern Sie sich ab mit dem Demenzgeld!

Was ist Demenz?

Demenz ist eine Erkrankung im Alter, dessen Genese noch weitenstgehend unbekannt ist. Es ist außerdem ein neurologisches Krankheitsbild, welches auf dem Morbus Alzheimer beruht. Kognitive Fähigkeiten gehen im Verlauf der Krankheit Stück für Stück verloren. In späten Stadien sind die Patienten dann nicht fähig ihren Alltag alleine zu meistern.