Experten sind sich darüber einige, dass das jetzige System der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Scheitern verurteilt ist, denn der demographische Wandel wird langfristig dazu führen, dass es immer mehr Pflegebedürftige und immer weniger Fachkräfte in diesem Sektor geben wird. Mit dieser Problematik geht auch einher, dass sich die Anzahl der Beitragszahler verringern und die der Leistungsbezieher erhöhen wird. Dabei handelt es sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich um ein „Budgetierungssystem“ und nicht um ein „Bedarfsdeckungssystem“, denn es werden feste Beträge je nach Pflegestufe gezahlt, deren Höhe unabhängig von den Preissteigerungen, die für solche Dienstleistungen im Laufe der Jahre eintreten, gezahlt werden. Die Pflegeversicherung stellt auch gar nicht den Anspruch, alle entstehenden Kosten zu decken, sondern will lediglich einen Teil davon tragen. Die Pflegebedürftigen müssen selbst für die Kosten aufkommen, die die gesetzlichen Leistungen übersteigen und müssen dafür ihr eigenes Vermögen aufbrauchen.

Mit Hilfe des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes, dass zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist, sollte diesem Trend entgegen gewirkt werden und eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems mithilfe gezielter Regeländerungen, sowohl auf der Leistungs- als auch auf der Finanzierungsseite, angestrebt werden. Damit der Standard der heutigen Pflegeversicherung auch zukünftig gehalten werden kann, ist ein kontinuierlicher Anstieg der Beitragssätze in Zukunft unabdingbar, denn nicht zuletzt durch die Inflation werden die Leistungssätze kontinuierlich entwertet und der Eigenanteil, der zur Deckung der Kosten aufgebracht werden muss, immer größer. Sind die Leistungen der Pflegeversicherung noch in den Jahren 2008, 2010 und 2012 angepasst worden, so soll diese Anpassung ab dem Jahr 2014 nur noch alle drei Jahre stattfinden. Dabei ist die Pflegestufe ausschlaggebend für die Höhe der Geld- und Sachleistungen, die der Bedürftige empfängt.

Stiftung Warentest hat errechnet, dass der monatliche Finanzbedarf im Pflegefall bei häuslicher Pflege in Pflegestufe I etwa 530 Euro, bei Pflegestufe II 1.270 Euro und bei Pflegestufe III 2.320 Euro beträgt. Im Vergleich dazu liegen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegestufe I bei 235 Euro, bei Pflegestufe II bei 440 Euro und bei Pflegestufe III bei 700 Euro, wobei Menschen mit Demenz zusätzliches Pflegegeld und Sachleistungen erhalten. Seit Einführung der Versicherung sind die Leistungen durchschnittlich um ein halbes Prozent pro Jahr gestiegen, die Lebenshaltungskosten aber um insgesamt 27 Prozent angestiegen. Die Teuerungsrate für Pflegeleistungen schlägt mit etwa 3,2 Prozent jährlich zu buche, wobei die Inflation, die durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr beträgt, noch nicht berücksichtigt ist.

Gemäß diesen Entwicklungen ist eine private Vorsorge im Pflegebereich unumgänglich geworden. Auch der Staat hat auf diese Missstände mithilfe des so genannten „Pflege-Bahr“ reagiert und fördert seit diesem Jahr jene, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, mit der die gesetzlichen Leistungen aufgestockt werden können, monatlich mit einer Zulage von 5 Euro. Diese Zuzahlungen sind allerdings an gewisse Vorgaben gebunden, die die private Pflegeversicherung erfüllen muss. Durch diese Vorgaben gibt es keine Risikoselektion mehr und Menschen mit einem hohen Risiko geraten in die gleiche Tarifklasse wir jene mit einem geringen Risiko. Dadurch werden auch hier die Beitragssätze mit den Jahren ansteigen und die staatliche Förderung wäre ein Nullsummenspiel. Zudem bleibt eine solche Versicherung nur Menschen vorbehalten, die sich die teuren Beitragssätze, die zur Schließung der Pflegelücke aufgebracht werden müssen, leisten können. Für gesunde Menschen empfiehlt es sich, Zusatzpflegepolicen abzuschließen, die man auf dem Markt für private Vorsorge erwerben kann. Diese empfehlen sich allerdings nur für junge Menschen, die noch lange in die Versicherung einzahlen können. Auch hier sollte die Inflationsrate berücksichtigt werden, indem eine Dynamisierung vereinbart wird, mit der der Beitrag in jährlichen Intervallen angepasst wird.