DFV Pflege Bahr Versicherung Förderpflege

Kurzinfo

Der Tarif Förderpflege stammt aus dem Hause der Deutschen Familienversicherung und zählt zu den staatlich förderfähigen Pflege Bahr Versicherungen. Die monatliche Förderung beläuft sich, wie bei allen Pflege Bahr Tarifen, auf 5 Euro monatlich. Ab einem Eintrittsalter von 40 Jahren können jedoch maximal 600 Euro in der Pflegestufe III abgesichert werden. Diese Leistung ist allerdings eher gering. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit den Tarif Förderpflege mit dem ungesicherten Tarif Deutschlandpflege zu kombinieren. Durch die Kombination der beiden Tarif können die Leistungen deutlich verbessert werden.

Leistungen DFV Pflege Bahr Versicherung Förderpflege

  • Förderfähig nach Pflege Bahr
    Ja, der Tarif Förderpflege kann staatlich gefördert werden.

  • Bei häuslicher Pflege
    zahlt der Deutsche Familienversicherung in Pflegestufe I=30%, in Pflegestufe II=70% und in Pflegestufe III=100% des vereinbarten Pflegetagegeldes. Es wird immer die selbe Leistung erbracht, egal ob Sie sich von einer Fachkraft oder von Ihren Angehörigen pflegen lassen.

  • Bei vollstationärer Pflege
    die Deutsche Familienversicherung zahlt in Ihrer Pflege Bahr Versicherung Förderpflege immer die selben Leistungen.
    Pflegestufe I=30%
    Pflegestufe II=70%
    Pflegestufe III=100%

  • Demenzleistung
    Bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf werden 10% des vereinbarten Pflegetagegeldes der Pflegestufe III gezahlt.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Nein, eine Beitragsbefreiung ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.

  • Maximales Eintrittsalter
    Bei dem Pflege Bahr Tarif Förderpflege gibt es kein maximales Aufnahmealter.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Es gibt eine gesetzlich geregelte Wartezeit von 5 Jahren.

  • Dynamik
    Die Leistungen können alle 3 Jahre um maximal 10% angehoben werden.

  • Verzicht auf Kündigungsrecht
    Die Deutsche Familienversicherung verzichtet im Pflege Bahr Tarif Förderpflege auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Pflege im Gebiet der Europäischen Union und den Vertragsstaaten über das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes. Achtung dies gilt nur solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. (private oder gesetzliche Pflegepflichtversicherung)

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    Ab dem 40. Lebensjahr kann maximal ein Pflegegeld von 600 Euro in Pflegestufe III vereinbart werden. Je jünger die Person bei Abschluss der Versicherung ist umso besser werden die versicherbaren Leistungen.